Änderung der bestehenden Anlage zum Schlachten von Schweinen

Änderung der bestehenden Anlage zum Schlachten von Schweinen durch
- Erweiterung der Schlachtkapazität von Schweinen von aktuell 120 t/d auf 240 t/d (Anlage nach Nr. 7.2.1 der 4. BImSchV) und
- Erweiterung des Zerlegebetriebes auf 195 t/d Schweine und Rinder (Anlage nach Nr. 7.34.1 der 4. BImSchV )

Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Anlage zum Schlachten von Schweinen

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