Immissionsschutz, was ist das?
Als schädliche Umwelteinwirkungen werden Immissionen dann bezeichnet, wenn sie Schäden (z. B. für die Gesundheit), erhebliche (Vermögens-) Nachteile oder erhebliche Belästigungen hervorrufen können.
Typische Immissionen sind Lärm und Luftverunreinigungen, die auf Mensch und Umwelt einwirken. Darüber hinaus beschäftigen sich die Immissionsschützer in den Regierungspräsidien aber auch mit dem Schutz vor Strahlen, Erschütterungen, Licht oder sonstigen Gefahren.
Um sonstige Gefahren handelt es sich insbesondere bei Gefahren, die durch Stofffreisetzungen, Bränden oder Explosionen infolge einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes von Anlagen hervorgerufen werden. Diesem Thema widmen sich die Prüfungen der Anlagensicherheit.
Die Regelungen des BImSchG beziehen sich hauptsächlich auf Anlagen. Darüber hinaus enthält es Anforderungen an Verkehrswege und Fahrzeuge sowie Vorschriften für den gebietsbezogenen Immissionsschutz, also Immissionsschutz durch Planung.
Zum Immissionsschutz zählen auch die Qualitätsanforderungen an Kraftstoffe und Heizöl ("produktbezogener Immissionsschutz").
Der Betreiber einer Anlage muss grundsätzlich dafür sorgen, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Die Immissionsschutzbehörden überwachen, ob diese Pflichten eingehalten werden. Bei Verstößen kann die Einhaltung der Pflichten durch "Anordnungen" an den Betreiber durchgesetzt werden; im äußersten Fall können Anlagen sogar stillgelegt werden.
Bestimmte Anlagen, bei denen die Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen besonders groß ist, dürfen erst nach Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und betrieben werden ("genehmigungsbedürftige Anlagen").
Eine Gegenüberstellung von Immissionen und Emissionen finden Sie unter Downloads.