Informationen
Zentrale Bußgeldstelle
Herzlich willkommen bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen
Zu unseren Aufgaben gehört die Ahndung von in Hessen begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von den Polizei- und Ordnungsbehörden angezeigt werden.
Wir sind unter anderem zuständig für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach
- dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Unser Ziel ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr zum Wohle aller.
Die aktuelle Bankverbindung lautet
Regierungspräsidium Kassel
IBAN: DE48 5001 0060 0006 6346 02
BIC: PBNKDEFFXXX
Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihr Aktenzeichen an.
Die Zentrale Bußgeldstelle arbeitet seit Sommer 2004 mit der neu entwickelten Verfahrenssoftware OWi21. Sie löste die bisherige, fast dreißig Jahre alte Verfahrenssoftware HESOWI ab. War es bei HESOWI noch nötig, die einzelnen Entscheidungen verschlüsselt aufzubereiten, sie für die Datenverarbeitung zu erfassen und danach elektronisch zu verarbeiten, setzen die Bearbeiter ihre Entscheidungen nun ohne Umwege um.
Fachlich ist das Programm mit allen gängigen Entscheidungsoptionen ausgestattet. Es bietet reichlich differenzierte Bearbeitungswege, vernachlässigt aber praktisch bedeutungslose Arbeitsschritte. Die sachliche und rechtliche Logik von Entscheidungen wird weitgehend überprüft. Unzulässige Verfahrensschritte lässt das Programm nicht zu, auf Schreib- und Gedankenfehler macht es rechtzeitig aufmerksam.
OWi21 hält umfangreiche Adressdateien bereit. Bei der Suche nach anderen Dienststellen wählt das Programm die örtlich zuständige Stelle aus. Der Bearbeiter muss dann nur noch die Auswahl bestätigen.
Das Rechenzentrum, außerhalb der Behörde angesiedelt, und die Bearbeiter kommunizieren ohne Papier. OWi21 setzt Fristen automatisch oder registriert vom Bearbeiter gewünschte Termine. Zum fälligen Termin veranlasst das Programm den gewollten Verfahrensschritt oder erinnert den Bearbeiter über ein elektronisches Postfach an die nun fällige Entscheidung.
Für die Akten druckt OWi21 zunächst kein Papier aus. Schriftstücke wie Ermittlungsersuchen oder Bußgeldbescheide werden prinzipiell nur einmal gefertigt, bleiben aber buchstabengetreu gespeichert. Bei Bedarf können sie nachgedruckt werden. In der täglichen Bearbeitung fällt damit deutlich weniger Papier an.
Auf Papier eingehende Post scannen die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle. Das so entstandene elektronische Dokument gelangt zu dem jeweiligen Sachbearbeiter, der dann alle folgenden Entscheidungen am Computer trifft.
FAQ
Fragen zu den Themen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Datenschutz, Einspruch, ...
Kontakt
Zentrale Bußgeldstelle
Telefon
Fax
+49 611 32764 1999
Telefonische Erreichbarkeit:
montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13:00 bis 15:30 Uhr
Postanschrift:
Regierungspräsidium Kassel
34110 Kassel