Herzlich willkommen auf den Seiten der Beihilfenstelle des Landes Hessen
Beamtinnen und Beamte
Beihilfen
Aktuelle Information
Bearbeitungsstand
07.10.2024 bis 14.10.2024
Je nach Inhalt des Antrags erfolgt die Bearbeitung in unterschiedlichen Sachgebieten. Dies kann dazu führen, dass die von Ihnen vorgelegten Anträge nicht in der Reihenfolge der Einreichung bearbeitet werden. Nach Einreichung (auch per App) ist Ihr Antrag aufgrund verschiedener technischer Prozesse nicht direkt am Folgetag für die Sachbearbeitung sichtbar. Die technische Verarbeitung von eingereichten Belegen (auch Schriftverkehr) kann mehrere Tage dauern.
Die Beantwortung schriftlicher Anfragen sowie die Beauftragung von Gutachtern in Genehmigungsverfahren, z.B. bei Psychotherapie oder Kuren, erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hierfür ist dann auch von den Antwortzeiten der Gutachterinnen und Gutachter abhängig.
Der erhebliche Anstieg an Beihilfeanträgen und Eingaben im Dezernat Beihilfen des RP Kassel hat bedauerlicherweise seit geraumer Zeit zu einer spürbaren Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei den Beihilfeanträgen geführt. Wir bedauern diesen Umstand sehr und setzen alles daran, die Bearbeitungszeiten zeitnah und deutlich zu verkürzen.
Das Dezernat Beihilfen hat dazu bereits verschiedene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen.
Zusätzlich wurde für Beihilfeanträge ab einer Gesamtsumme von 4.000 Euro eine beschleunigte Bearbeitung etabliert. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen hierbei der Gesamtbetrag eines Beihilfeantrags ausschlaggebend ist.
Darüber hinaus werden wir unser Personal verstärken, um für alle Anträge eine schnellere Bearbeitung umzusetzen.
Hinweis: Per eBeihilfe-App und -Portal gestellte Anträge führen zu einer schnelleren Bearbeitung. Nutzen Sie also bitte bevorzugt für Ihren Beihilfeantrag die eBeihilfe.
Viele Ihrer Fragen haben wir auf unserer Homepage sowie im Kontaktformular mit aufgenommen, werfen Sie also gerne einen Blick darauf!
Sie können bei Ihrer nächsten Antragsstellung mithelfen, die Bearbeitung insgesamt zu beschleunigen:
- Reichen Sie nur Anträge mit Aufwendungen über 250,00 Euro ein.
- Achten Sie darauf, dass alle Belege gut lesbar sind.
- Reichen Sie nur einen Beleg auf einer Seite ein.
- Verzichten Sie darauf, Belege mehrmals zur Abrechnung vorzulegen.
- Reichen Sie pflegebedingte Aufwendungen (z. B. stationäre oder häusliche Pflege, Hausnotruf, Pflegehilfsmittel etc.) mit einem separaten Beihilfeantrag, getrennt von sonstigen krankheitsbedingten Aufwendungen, ein.
- Sind Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert, kann auf die Einreichung von zusätzlichen Quittungen/Zahlungsbelegen verzichtet werden.
- kontrollieren Sie vor jeder Antragstellung Ihren letzten Bescheid, um eventuell noch fehlende Unterlagen beizulegen;
- kontrollieren Sie vor Absendung des Antrags die Vollständigkeit der einzureichenden Belege und die zur Abrechnung benötigten Informationen sowie den Beihilfevordruck auf Vollständigkeit
- Legen Sie bei Vorlage von Rechnungen für Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Brillen), Rezepten, Fahrtkosten oder Heilbehandlungen immer eine Kopie der ärztlichen Verordnung bei. Ohne ärztliche Verordnung können entsprechende Rechnungen nicht abgerechnet werden
- Verzichten Sie bitte auf schriftliche oder telefonische Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Dies bindet Ressourcen, die zur Antragsbearbeitung gebraucht werden.
- Fachliche Rückfragen beantworten wir gerne. Neben unserer Servicehotline steht Ihnen auch das Kontaktformular zur Verfügung, hier können Sie unter dem Punkt „Sonstiges“ einen Rückruf anfordern.
Einreichung per eBeihilfe App und eBeihilfe Portal:
Benutzen Sie die von der APP bereitgestellte Funktion zur Erstellung von geeigneten Fotos. Ist die Bildqualität ausreichend, betätigt die App automatisch den Auslöser und garantiert damit eine schnellstmögliche Vorlage Ihres Antrages in der Sachbearbeitung. Bei einer händischen Korrektur ist mit einer zeitverzögerten Bearbeitung zu rechnen.
Einreichung auf dem Postweg:
Verzichten Sie generell auf Heftklammern, Klebestreifen oder ähnliches und kopieren Sie nur einen Beleg auf eine Seite.
Unsere Hochleistungsscanner können nur Papier verarbeiten. Klammern o.ä. müssen von uns aufwendig entfernt werden.
Beachten Sie, dass Beihilfenanträge nur mit einer gültigen Unterschrift abgerechnet werden können
Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser interaktives Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns einfach telefonisch.
Besuchen Sie gerne unser KontaktformularÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hier haben Sie die Möglichkeit Antworten zu Fragen der verschiedenen Themenbereiche zu erhalten oder aber direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Mit dem Kontaktformular können Sie uns Ihr Anliegen schnell und sicher zuleiten. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Sie haben hier zudem die Möglichkeit verschiedene Rückrufoptionen anzugeben.
Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter der +49 561 106-1550.
Wählen Sie anschließend die folgenden Tasten für Ihr jeweiliges Anliegen:
- Informationen über den Eingang und den Bearbeitungsstand Ihres Antrages
- Aufwendungen für Pflege
- Aufwendungen und Sachleistungen für gesetzlich Versicherte
- Fragen zu Ihrem letzten Beihilfebescheid oder allgemeine Fachfragen zum Beihilferecht
Bei Fragen zum eBeihilfe-Portal und Beihilfe-APP verwenden Sie bitte das oben genannte Kontaktformular
Unser Telefonservice ist zu folgenden Öffnungszeiten für Sie erreichbar:
Montag
07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
Beihilfeberechtigte des Landes Hessen haben die Möglichkeit, ihren Beihilfeantrag über das eBeihilfe Portal oder die eBeihilfe App einzureichen und Bescheide abzurufen.
Themen
Die Beihilfe ist eine Unterstützung der aktiven und ausgeschiedenen hessischen Landesbeamtinnen und -beamten sowie ggf. auch ihrer Angehörigen und weiterer Personengruppen. Sie wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod gezahlt. Hintergrund ist, dass das Land Hessen als Dienstherr für seine Beamtinnen und Beamten keinen Anteil des Krankenkassenbeitrags übernimmt. Zum Ausgleich wird ihnen stattdessen die Beihilfe gewährt.
Die Beihilfenstelle für das gesamte Land Hessen ist beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelt. Rund 230 Mitarbeitende an den Standorten Kassel und Hünfeld kümmern sich um die Belange der über 200.000 Beihilfeberechtigten in Hessen.
Sind Sie in Hessen beihilfeberechtigt? Um Ihnen einen genaueren Überblick über die Ihnen zustehenden Leistungen im Krankheitsfall zu geben, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie auf dieser Homepage zusammengefasst.
Auf folgenden Unterseiten stellen wir Ihnen die wesentlichen Grundlagen der Antragstellung sowie hilfreiche Informationen zu sämtlichen beihilferechtlichen Themen zur Verfügung. Die Beschäftigten der Beihilfenstelle arbeiten mit großer Sorgfalt daran, die Inhalte stets auf dem neuesten Stand der Rechtsvorschriften zu halten, um für Sie den Ablauf vom Antrag bis zur Auszahlung Ihrer Beihilfen so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
Sollte trotz des umfangreichen Angebotes an Informationen auf dieser Homepage eine Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben, so kontaktieren Sie uns gerne. Die Kontaktmöglichkeiten der Beihilfenstelle sind nachfolgend aufgelistet.
Kontakt
Beihilfestelle des Landes Hessen