Der Aufgabenbereich umfasst u. a.
- die Erfassung und Anerkennung von Dienstzeiten
- das Erstellen von Versorgungsauskünften an aktive Beamte/Beamtinnen
- das Erstellen von Auskünften im Scheidungs-/Versorgungsausgleichsverfahren vor dem Familiengericht sowohl bei aktiven Beamten/Beamtinnen als auch bei Ruhestandsbeamten/Ruhestandsbeamtinnen
- die Festsetzung des Ruhegehaltes (Pension)
- die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung
- die Festsetzung von Zuschlägen für Kindererziehungszeiten und Pflegetätigkeiten
- die Festsetzung des Altersgeldes
- die Regelung von Versorgungsbezügen beim Zusammentreffen mit Einkünften, Renten oder weiteren Versorgungsleistungen
- die Umsetzung von Entscheidungen des Familiengerichtes (z. B. Scheidung, Versorgungsausgleich, Abänderungsverfahren)
- Versorgungslastenteilung nach dem Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag
Grundlage sind u. a. das Hessische Beamtenversorgungsgesetz, das Hessische Beamtengesetz, das Hessische Besoldungsgesetz sowie das Hessische Sonderzahlungsgesetz.