Beamtenversorgung

Das Dezernat Beamtenversorgung ist für die Versorgung aller hessischen Landesbeamten und Landesbeamtinnen sowie Richterinnen und Richter zuständig und betreut derzeit etwa 86.500 Versorgungsempfangende.

Zuständigkeiten

Der Aufgabenbereich umfasst u. a.

  • die Erfassung und Anerkennung von Dienstzeiten
  • das Erstellen von Versorgungsauskünften an aktive Beamte/Beamtinnen
  • das Erstellen von Auskünften im Scheidungs-/Versorgungsausgleichsverfahren vor dem Familiengericht sowohl bei aktiven Beamten/Beamtinnen als auch bei Ruhestandsbeamten/Ruhestandsbeamtinnen
  • die Festsetzung des Ruhegehaltes (Pension)
  • die Festsetzung der Hinterbliebenenversorgung
  • die Festsetzung von Zuschlägen für Kindererziehungszeiten und Pflegetätigkeiten
  • die Festsetzung des Altersgeldes
  • die Regelung von Versorgungsbezügen beim Zusammentreffen mit Einkünften, Renten oder weiteren Versorgungsleistungen
  • die Umsetzung von Entscheidungen des Familiengerichtes (z. B. Scheidung, Versorgungsausgleich, Abänderungsverfahren)
  • Versorgungslastenteilung nach dem Versorgungslastenteilungsstaatsvertrag

Grundlage sind u. a. das Hessische Beamtenversorgungsgesetz, das Hessische Beamtengesetz, das Hessische Besoldungsgesetz sowie das Hessische Sonderzahlungsgesetz.

Wir sind von montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr für Sie telefonisch erreichbar.

Wenn Sie uns besuchen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Sie finden uns als Außenstelle des Regierungspräsidiums in der Fünffensterstraße 4 in Kassel.

Kontaktdaten für Versorgungsempfangende, Altersgeldberechtigte und aktive Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen.

Sie möchten für Ihre Dienststelle einen Vortrag zum Thema Beamtenversorgung organisieren?
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und Termine.

Bezügestelle
Das Dezernat Beamtenversorgung ist lediglich für die Berechnung von Bruttoversorgungsbezügen zuständig. Die Versteuerung (Nettoberechnung) und Auszahlung erfolgt durch die Bezügestelle, Nebenstelle Wiesbaden. Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter für die Nettoberechnung und Auszahlung Ihrer Versorgungsbezüge können Sie Ihrem aktuellen Bezügenachweis entnehmen.
Die Bezügestelle ist ebenfalls für die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags zuständig. Die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung wurde ab 01.05.2022 von der Bezügestelle auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen.

Beihilfestelle
Bei Fragen zur Abrechnung von Kranken- und Pflegekosten nach der Hessischen Beihilfeverordnung wenden Sie sich bitte direkt an die Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel.

News

Die Bezügebestandteile, die Grundlage für Ihre Versorgung sind (z. B. die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R, W, ruhegehaltfähige Amtszulagen und die allgemeine Stellenzulage Nr. 13 VB HBesO) und Bezügebestandteile, die in festen Beträgen festgesetzt sind (z. B. bei bestimmten Unterhaltsbeiträgen), erhöhen sich ab 1. Februar 2025 um 4,8 % und ab 1. August 2025 um 5,5 %.

Die Kürzung der Versorgungsbezüge aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs nach § 63 HBeamtVG erhöht sich ab 1. Februar 2025 um 4,7 % und ab 1. August 2025 um 5,4 %.

Einige wenige statische Bezügebestandteile sind grundsätzlich aufgrund gesetzlicher Regelungen von Erhöhungen ausgenommen.

In Einzelfällen können manuelle Umstellungen erforderlich sein (z.B. bei bestimmten Unterhaltsbeiträgen oder manuellen Kürzungen). Betroffene erhalten entsprechende Mitteilungen.

Einzelheiten können Sie dem Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) vom 24. Juni 2024 GVBL I Nr. 28 entnehmen.

Das Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) vom 24.06.2024 ist vom Hessischen Landtag beschlossen worden und im GVBl 2024 Nr. 28  veröffentlicht. Sie erhalten mit den Zahlungen Ihrer Versorgungsbezüge für die Monate Juni, Juli und November 2024 je einen Teil der Inflationsausgleichszahlung, sofern kein anderer vorrangiger Anspruch besteht. Diese bemisst sich nach dem maßgeblichen Ruhegehaltssatz und den Anteilssätzen des Witwen-, Witwer- und Waisengelds sowie des Unterhaltsbeitrags aus dem Betrag von 1.000,00 €, sofern Sie am 15. März 2024, am 01. Juli 2024 und am 01. November 2024  einen laufenden Versorgungsbezug erhalten haben bzw. erhalten werden. Die Zahlung erfolgt unter Berücksichtigung von Anrechnungs- und Konkurrenzvorschriften.

Berechnungsbeispiele:

  • Inflationsausgleichszahlung beim Ruhegehalt (Ruhegehaltssatz 71,75 %): 
    Einmalbetrag: 1.000,00 € x 71,75 % = 717,50 €
  • Inflationsausgleichszahlung beim Witwengeld (Ruhegehaltssatz 71,75 %, Witwengeld 55 %): 
    Zustehender Einmalbetrag: 1.000,00 € x 71,75 % x 55 % = 394,63 €

Bei der amtsunabhängigen Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 62 %, bei der amtsabhängigen Mindestversorgung 35 %.

Die Inflationsausgleichszahlung steht jeder versorgungsberechtigten Person des Landes Hessen nur einmal zu.

Die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Nähere Einzelheiten können Sie den Informationen zur Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 entnehmen.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter den Downloads.

Service und Formulare

Hinweise

Datenschutzrechtliche Hinweise über die Erhebung personenbezogener Daten (Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Versorgungsbezüge gemäß den Vorschriften des hessischen Beamtenversorgungsrechts.- Gültig ab 25.05.2018

Die auf den Internetseiten zugänglichen Informationen sind ein unverbindlicher Service. Sie stellen jedoch keine individuelle Beratung dar und können eine solche auch nicht ersetzten. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.