Hochspannungsleitung

Energie

Informationen zum Stromnetzausbau im Regierungsbezirk Kassel

Der Bundestag hat im Juli 2013 das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze – auch Bundesbedarfsplangesetz genannt - (BGBL Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41 v. 26.07.2013 zuletzt geändert am 21.12.2015 BGBl. I S. 2490) beschlos­sen. Mit diesem Gesetz sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs festgestellt.

Eine entsprechende Bedarfsermittlung wird unter Federführung der Bundesnetzagentur fortlaufend aktualisiert. So ist für die Fortschreibung des Netzentwicklungsplans Strom 2030 in der Version 2019 dieser Prozess mittlerweile abgeschlossen, das Bundesbedarfsplangesetz 2021 wurde im Februar 2021 geändert. Darin werden folgende die Planungsregion Nordhessen betreffende Ausbauplanungen und Ertüchtigungsmaßnahmen des überregionalen Stromübertragungsnetzes gesetzlich festgeschrieben:

  1. Höchstspannungsgleichstromleitung (HGÜ) Brunsbüttel-Großgartach (länderübergreifend) – als SuedLink bereits in der Planfeststellung
  2. HGÜ Wilster – Grafenrheinfeld (länderübergreifend) - als SuedLink bereits in der Planfeststellung
  3. Ebenheim/Eisenach-Mecklar (länderübergreifend) – Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchst­spannungsleitung Drehstrom, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung
  4. Mecklar-Dipperz - 380 kV-Höchstspannungsleitung Drehstrom als Leitungsneubau neben vorhandener Trasse, länderübergreifendes Projekt als Nordabschnitt der Fulda-Main-Leitung
  5. Dipperz-Bergrheinfeld/W (länderübergreifend) - 380 kV-Höchstspan­nungsleitung Drehstrom als Leitungsneubau in neuer Trasse, länderübergreifendes Projekt als Südabschnitt der Fulda-Main-Leitung
  6. Borken-Mecklar – Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchst­spannungsleitung Drehstrom, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung
  7. Borken-Twistetal –Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchst­spannungsleitung Drehstrom, Planfeststellungsverfahren in Vorbereitung
  8. Borken-Gießen/Nord - Netzverstärkung der bestehenden 380 kV-Höchst­spannungsleitung Drehstrom

Die Zuständigkeit für die Planung, Raumordnung und Planfeststellung von Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer führen, liegt nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt die länderübergreifenden Verfahren - die sog. Bundes­fachplanung (§ 5 NABEG) - für die vorstehenden Vorhaben mit der lfd. Nr. 1 bis 5 durch. Die Bundesfachplanung ersetzt das Raumordnungsverfahren (ROV). Durch diese bundesweit einheitliche Verfahrensregelung werden die bisher als Verfahrensführer zuständigen Landesplanungsbehörden Beteiligte des Verfahrens. Für Vorhaben, die nicht länderübergrei­fend sind (s. lfd. Nr. 6 bis 8) verbleibt die Zuständigkeit bei den Landesbehörden.
Sach- und Verfahrensstände zum SuedLink sowie zur Fulda-Main-Leitung finden sich in den gesonderten Punkten.

Die beiden länderübergreifenden Stromübertragungsprojekte Brunsbüttel-Großgartach und Wilster-Grafenrheinfeld haben als Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung in Gleichstromtechnik unter dem gemeinsamen Projektnamen SuedLink bundesweite Bekanntheit erlangt.
Mit Abschluss der Bundesfachplanung im Spätherbst 2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Planungsregion Nordhessen im Abschnitt C eine Trassenführung durch den Werra-Meißner-Kreis festgelegt, beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen in Neu-Eichenberg-Marzhausen bis zur Landesgrenze Thüringen bei Herleshausen-Wommen.

Innerhalb des 1000 m breiten Korridors hat nun der Vorhabenträger TransnetBW eine 100 m breite Grobtrassierung vorgeschlagen, für die die BNetzA im Winter 2021 die erneuten Antragskonferenzen im Rahmen der anstehenden Planfeststellung durchgeführt hat. Weitere Beteiligungen und Erörterungen des konkreten Trassenverlaufs mit den Betroffenen sowie den Trägern öffentlicher Belange sind seitens der BNetzA für die kommenden Monate im Zeitraum 2021/2022 vorgesehen.

Für weitergehende und jeweils aktuelle Informationen sei auf die Homepages der BNetzA sowie des Vorhabenträgers verwiesen.

Die Planungsregion ist von einem weiteren Neubauprojekt im Rahmen der Ertüchtigung und des Ausbaus des überregionalen Strom-Übertragungsnetzes im Höchstspannungsbereich betroffen: Nachdem die neue 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar sich im nordhessischen Abschnitt in Bau befindet, ist ihre südliche Fortführung als Freileitung nach Bergrheinfeld (bei Schweinfurt in Bayern) derzeit in Planung durch den Vorhabenträger TenneT

Für die sog. Fulda-Main-Leitung als länderübergreifendes Projekt ist erneut die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Sie bereitet derzeit im Rahmen der Bundesfachplanung die Antragskonferenzen für die vorgesehenen beiden Planungsabschnitte vor, die im Verlauf der 2. Jahreshälfte 2021 durchgeführt werden sollen. Abschnitt A von der bestehenden Umspannanlage (UA) in Ludwigsau-Mecklar bis zur UA bei Dipperz-Wisselsrod soll - soweit möglich - als Neubau parallel zur bestehenden 380 kV-Leitung geführt werden, für den Abschnitt B ab der UA Dipperz bis zur bayrischen Landesgrenze muss eine neue Trasse durch den südlichen Landkreis Fulda gefunden werden.
Für weitergehende und jeweils aktuelle Informationen sei auf die Homepages der BNetzA sowie des Vorhabenträgers verwiesen.

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