Mit dem Programm „Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung“ fördert das Land Hessen weiterhin bestehende Betreuungsplätze in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Betreuung von Schulkindern.
Die Fach- und Fördergrundsätze des o.g. Landesprogramms treten zum 31. Dezember 2018 außer Kraft. Sie werden zum 1. Januar 2019 neu in Kraft gesetzt.
Schulkinderbetreuung
Bestandsschutz von Schulkinderbetreuungsplätzen
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