Riesenbärenklau

Invasive Arten sind ein weltweites Problem.

Invasive Arten sind ein weltweites Problem. Der Mensch hat sie von seinen Reisen rund um den Globus mit oder ohne Absicht mitgebracht. Auch hier bei uns in Europa, in Hessen, haben sie überlebt und sich zu Land und zu Wasser ausgebreitet. Sie können einheimische Arten verdrängen und damit die natürliche Vielfalt bedrohen.

Bereits seit der Eiszeit wandern gebietsfremde Arten in unsere Umwelt ein, bestehende Ökosysteme unterliegen damit einem steten Wandel. Dies sind natürliche Prozesse und in der Regel kein Grund zur Sorge. Das Tempo der Besiedlung mit nicht heimischen Arten hat sich allerdings in den letzten Jahren extrem erhöht. Ursachen dafür sind die zunehmende Globalisierung mit weltweitem Handel, Transport und Verkehr, Reisen in alle Welt, der Klimawandel und nicht zuletzt der Eingriff des Menschen in die Natur.
So werden immer mehr Tier- und Pflanzenarten beabsichtigt oder unbeabsichtigt verschleppt, die sich dann in Gebieten außerhalb ihres natürlichen Herkunftsbereiches ansiedeln können.

Nicht jede gebietsfremde Art stellt eine Gefahr für die Umwelt dar. Einige davon haben jedoch negative Auswirkungen auf heimische Arten, Lebensgemeinschaften oder Lebensräume. Sie gelten dann als „invasiv“.
Weltweit gelten biologische Invasionen mit gebietsfremden Arten als zweitwichtigste Ursache für den Verlust der biologischen Vielfalt, auch Biodiversität genannt.

Dieses Problem hat auch die Europäische Union erkannt. Am 01.01.2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Sie hat die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen invasiver Arten auf die biologische Vielfalt, die Gesundheit des Menschen und wirtschaftliche Schäden in der Union zum Thema. Wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die sogenannte „Unionsliste“, auf der invasive Tier- und Pflanzenarten von unionsweiter Bedeutung gelistet sind. Diese wird regelmäßig um weitere Arten ergänzt und aktualisiert. Steckbriefe mit wesentlichen Angaben zum Vorkommen und Aussehen der aktuell gelisteten Arten können in einem Skript des Bundesamtes für Naturschutz (abrufbar im Untermenü „Informationsmaterialien“!)  eingesehen werden.

Für diese Tier- und Pflanzenarten gelten EU-weite Verbote. So dürfen diese nicht ins Gebiet der EU gebracht, hindurch transportiert, gehalten oder gezüchtet werden. Des Weiteren ist der Erwerb, die Verwendung oder der Tausch untersagt. Selbstverständlich dürfen diese Tier- und Pflanzenarten nicht ausgesetzt werden. Das Freisetzungsverbot gilt im Übrigen grundsätzlich auch für alle heimischen Arten mit wenigen Ausnahmen für Berechtigte.

Vorrangiges Ziel der Verordnung ist die Prävention der Einbringung bzw. Ansiedlung gebietsfremder invasiver Arten. Dies soll unter anderem durch die umfassende Information der Öffentlichkeit geschehen. Arten, die erstmalig auftreten oder sich noch in einer frühen Phase der Invasion befinden, können durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen und eine sofortige Beseitigung an einer Etablierung gehindert werden.

Für bereits weit verbreitete Arten sieht die Verordnung ein angepasstes Management vor. Da deren Bekämpfung meist sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist, ist es hierbei besonders wichtig, gezielt dort anzusetzen, wo es u.a. zu Gefährdungen der Biodiversität kommt. Die Maßnahmen müssen erfolgversprechend und verhältnismäßig sein. Für den fachlich sinnvollen Umgang dieser Arten sind sog. Management- und Maßnahmenblätter anzuwenden, die einen länderübergreifend abgestimmten Rahmen für das Management der einzelnen Arten vorgeben. Abrufbar sind diese auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums (s. Link).

Neben der o.g. Verordnung und der zugehörigen Unionsliste gibt es zum Themenbereich der invasiven Arten weitere wichtige Entscheidungshilfen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn, hat hierzu die sogenannten „Schwarzen und Grauen Listen invasiver und potenziell invasiver Pflanzenarten“ für Deutschland erarbeitet. Nähere Informationen zu diesen Listen finden Sie im zugehörigen Infoblatt „Invasive gebietsfremde Pflanzen nach EU-Recht und nach deutschem Recht“ im Untermenü „Informationsmaterialien“. Dort finden Sie u.a. auch eine Vielzahl von Artensteckbriefen invasiver Pflanzen mit Handlungsempfehlungen.

Asiatische Hornisse

Wie weit hat es die Asiatische Hornisse in Deutschland schon nach Norden geschafft? Gibt es bereits Völker in Hessen? Und wie ist es um die Europäische Hornisse bestellt? Wie häufig ist die Art noch

Wenn Sie das nächste Mal eine Hornisse sehen, schauen Sie genauer hin und identifizieren Sie das Tier. Falls es sich um eine Asiatische Hornisse handelt, melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser MeldeportalÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die Arbeiterinnen dieser Hornissenart werden bis zu 2,4 cm groß, wohingegen ihre Königin eine Größe von bis zu 3 cm erreichen kann. Damit sind sie etwas kleiner als unsere heimischen Hornissen, deren Körpergröße zwischen 1,8 und 3,5 cm liegt. Zu erkennen ist die Asiatische Hornisse besonders an ihrer charakteristischen braunschwarzen Färbung. Dies ist ihr wohl auffälligstes Merkmal, denn mit dieser Färbung setzt sie sich klar von der Europäischen Hornisse ab, welche gelb-orange gezeichnet ist.

Schlagworte zum Thema