Folgende nationale Schutzgebietskategorien werden jeweils im vierten Abschnitt des Bundes- und des Hessischen Naturschutzgesetz unterschieden:
Naturschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Naturdenkmal
Geschützter Landschaftsbestandteil
Nationalpark
Naturpark
Biosphärenreservat
In Europa wurde auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) in Verbindung mit EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 (Richtlinie (79/409/EWG) ein Schutzgebietsnetz mit dem Namen NATURA 2000 aufgebaut. Es handelt sich dabei um ein EU-weites, länderübergreifendes, zusammenhängendes Netz ausgewählter Schutzgebiete. Ziel dieser Schutzbemühungen ist nicht nur der Schutz und die Sicherung ausgewählter Arten und Lebensräume. Übergeordnet soll durch die Umsetzung dieser Richtlinie die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch eine den Schutzgütern angemessene nachhaltige Nutzung der Flächen durch den Menschen in Europa gewährleistet werden.
Die Sicherung all dieser Schutzgebiete erfolgt in der Regel durch den Erlass von Schutzgebietsverordnungen durch die Naturschutzbehörden der unterschiedlichen Verwaltungsebenen (Landkreise, Regierungspräsidien, zuständiges Ministerium).