Im Einzelnen können dies sein Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG); das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben im Regierungsbezirk Kassel.
Rechtsgrundlagen
- Landeshaushaltsordnung - LHO -
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