Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) können hessische Beschäftigte ihren Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungen zur politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung geltend machen.
Schulungen zur politischen Bildung sollen Beschäftigte in die Lage versetzen ihren Standort in Betrieb und Gesellschaft sowie gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen und verfolgen das Ziel, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Betrieb zu fördern.
Schulungen zur beruflichen Weiterbildung sollen Beschäftigten ermöglichen ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.
Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc.).
Für das Erstattungsverfahren ist das
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
zuständig.
Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.