Planungsregionen
Das Land Hessen ist in die Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen eingeteilt, die identisch sind mit den bestehenden Regierungsbezirken Kassel, Giessen und Darmstadt. In den Planungsregionen sind Regionalversammlungen (RV) zu bilden, deren Aufgaben und Zusammensetzung in den §§ 14 u. 15 HLPG geregelt sind.
Planungsbehörden
Nach der im HLPG verankerten Organisationsstruktur unterscheiden wir als Landesplanungsbehörden zwischen
- oberster Landesplanungsbehörde:
das für Raumordnung zuständige Ministerium, (derzeit das Hess. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Wohnen) und - oberen Landesplanungsbehörden: die drei Regierungspräsidien für die gebildeten Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen).
Bei den oberen Landesplanungsbehörden wiederum sind die Regionalversammlungen angesiedelt, die sich zur Aufgabenerfüllung der Geschäftsstelle bedienen.
Die Organe der Regionalversammlung Nordhessen
Die Regionalversammlung Nordhessen (RV) hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 03.12.2021 beschlossen, für die Legislaturperiode 2021-2026 folgende weitere Organe zu bilden:
1. Haupt- und Planungsausschuss
Der Haupt- und Planungsausschuss soll grundsätzlich die durch die RV zu fassenden Beschlüsse vorbereiten, d.h. vor der eigentlichen Entscheidung (durch die RV) soll in einem kleineren Kreis eine möglichst gründliche, informative und sachliche Beratung bzw. Aussprache erfolgen.
Der Haupt- und Planungsausschuss besteht aus 19 Mitgliedern.
2. Zentralausschuss
Als weiterer Ausschuss wurde der Zentralausschuss gebildet, dem nach der Geschäftsordnung folgende planerischen Angelegenheiten übertragen wurden: Anträge auf Abweichung vom Regionalplan zur Vorbereitung der Beschlussfassung durch die Regionalversammlung, Stellungnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren sowie bei anderen Verfahren über die Zulassung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Fachplanungen.
Der Zentralausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.
3. Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden der Regionalversammlung, seinen Stellvertretern, den Vorsitzenden der beiden Ausschüsse sowie den Fraktionsvorsitzenden. Es soll den Vorsitzenden der Regionalversammlung bei der Führung der Geschäfte unterstützen.