Für Millionen von Menschen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen ihre Existenzgrundlage bzw. Vermögenswerte verloren haben, waren die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz eine Hilfe zur wirtschaftlichen Eingliederung und zur Existenzsicherung.
Heute ist der Lastenausgleich im Wesentlichen abgeschlossen. Zuletzt lag der Schwerpunkt der Arbeit in der Rückforderung von Lastenausgleichszahlungen aufgrund der Rückgabe, Wiederverfügbarkeit oder der Entschädigung von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern.