Das Regierungspräsidium ist Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldbehörden der Landkreise seines Bezirks, der kreisfreien Stadt Kassel und der Stadt Fulda.
In diesem Zusammenhang berät es die Wohngeldbehörden aus fachlicher Sicht. Ein Schwerpunkt des Sachgebietes liegt in den örtlichen Prüfungen bei den Wohngeldbehörden.
Für Fragen, die die Beantragung von Wohngeld betreffen, sind die Wohngeldbehörden der Landkreise bzw. der kreisfreien Stadt Kassel und der Stadt Fulda zuständig.
Rechtsgrundlagen
• Wohngeldgesetz