Informationen über das Stiftungswesen und Stiftungsrecht. Eine Stiftung im Rechtssinne ist eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen.
Stiftungswesen und Stiftungsrecht
Wesentliche Elemente sind
- Stiftungszweck,
- Stiftungsvermögen,
- Stiftungsorganisation,
- Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des 'Betriebes.'
Bei der Errichtung einer Stiftung berät Sie die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat 41, gerne und ist Ihnen auch im Vorfeld gerade im Hinblick auf die Regelungen in der Verfassung gerne behilflich.
Die Vorteile einer Stiftung sind z. B.:
- Das Vermögen einer Stiftung bleibt erhalten und ist damit das ideale Instrument, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche Limitierung verfolgen zu können.
- Der Stifter kann mit der Gründung einer eigenen Stiftung sein Lebenswerk sichern und bewahren.
- Vielfältige Spendenabzugsmöglichkeiten.