Mutter und Vater bilden mit den Händen ein Haus über Tochter und Sohn.

Familienzentren in Hessen

Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, die verschiedene familienbezogene Leistungen bieten und entwickeln. Handlungsfelder sind Bildung, Erziehung, Beratung, Information, Unterstützung, Begegnung und Austausch.

Familienzentren sind offen für Menschen aller Generationen, Kulturen und erleichtern die Integration von Migranten.

Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen die strukturelle, quantitative und nachhaltige Sicherung der familienbezogenen Angebote und Maßnahmen in den bestehenden Familienzentren und weitere Familienzentren als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in Hessen.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 18.000 € pro Einrichtung und Jahr.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu jeweils 50 %. Die erste Rate wird nach Mittelabruf, die zweite Rate in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt.

Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.

Der Antragsprozess wurde umgestellt, die Antragstellung soll zukünftig in Form eines Online-Antrages erfolgen.

Für eine Förderung im Haushaltsjahr 2025 ist bis spätestens 31. Oktober 2024 ein Online-Antrag einzureichen. (siehe Ende Text)

Eine Stellungnahme der Kommune bzw. des Landkreises ist weiterhin zwingend – es handelt sich hierbei um eine verpflichtende Anlage zum Online-Antrag. Allerdings kann der Antrag der Kommune bzw. dem Landkreis nicht mehr vorgelegt werden. Holen Sie daher möglichst zeitnah und unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung eine formlose Stellungnahme zum Betrieb Ihres Familienzentrums ein. Bitte beachten Sie, dass ohne die Stellungnahme der Antrag nicht eingereicht werden kann.

Der Finanzierungsplan ist ebenfalls separat auszufüllen und beizufügen (siehe Downloads).

Zur Fristwahrung ist es nicht ausreichend, den Antrag per Mail oder Fax zu übersenden. 

Die Versendung der Bescheide erfolgt sobald der Landeshaushalt 2025 verabschiedet ist (voraussichtlich Mitte/ Ende März).

Rechtsgrundlagen

  • Maßnahmenförderungsrichtlinie – MFR –
  • Landeshaushaltsordnung – LHO –
  • Fach- und Förderungsgrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen