Landesentwicklung

Regionalplanung ist die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende Planung für eine Region. Sie trifft Vorsorge für die einzelnen Raumfunktionen und Raumnutzungen und leistet damit einen Beitrag zur Entwicklung der Region.

Träger der Regionalplanung sind die Regionalversammlungen. Ihre Geschäftsstellen sind die Regionalplanungsdezernate der Regierungspräsidien (Obere Landesplanungsbehörden).

Die wichtigsten Instrumente der Regionalplanung sind die Regionalpläne und landesplanerische Verfahren.

Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze für die Planungsregion fest. Es ist ein überörtlicher, fachübergreifender Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden. Dabei sollen möglichst viele raumwirksame Forderungen und Entwicklungen der regionalen Akteure berücksichtigt werden. Thematisch geht es z.B. um die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, die Steuerung des Einzelhandels, die regionale Infrastruktur sowie die Nutzung und Sicherung des Freiraums.

Am 10.07.2024 hat die Regionalversammlung NordOstHessen den Entwurf des neuen Regionalplans Nordosthessen samt Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Die Beteiligung findet im Zeitraum vom 01. Oktober 2024 bis zum 30. November 2024 statt.

Gem. § 6 Abs. 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) i. d. F. vom 12.12.2012 (GVBl. I 2012, S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (GVBl. S. 584), wird der Entwurf des Regionalplans Nordosthessen bei der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel sowie bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten zur Stellungnahme für zwei Monate öffentlich ausgelegt. 

Die Offenlage bei der Oberen Landesplanungsbehörde des Regierungspräsidiums Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, erfolgt montags bis donnerstags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Neben der Auslegung des Papierentwurfs werden die Unterlagen auch in einem Beteiligungsportal zur Verfügung gestellt. Sie gelangen auf dieses durch Eingabe des Links: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/beteiligung/themen/1003280Öffnet sich in einem neuen Fenster

In der Zeit vom 01. Oktober 2024 bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung (d.h. bis zum 14.12.2024) besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme über dieses Beteiligungsportal abzugeben. Von dieser Möglichkeit sollte - wenn möglich - Gebrauch gemacht werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, schriftlich bzw. zur Niederschrift unter der oben genannten Adresse des Regierungspräsidiums Kassel als Geschäftsstelle der Regionalversammlung NordOstHessen oder per E-Mail an regionalplan@rpks.hessen.de Stellungnahmen abzugeben.

Ansprechpartner: Herr Schäfer          Tel.: 0561/106-4360

                             Herr Wenzel          Tel.: 0561/106-4361 

Gemeindebefragung zur Neuaufstellung des Regionalplanes Nordhessen 2020

Der Gemeindefragebogen dient der Neuaufstellung des Regionalplanes 2020. Es werden Daten und Einschätzungen aus kommunaler Sicht gesammelt, um erweiterte Aussagen zur regionalen Entwicklung des Raumes treffen zu können. Hierfür wurde die Abfrage über einen standardisierten Fragebogen gewählt.

Neben den Themenfeldern „Bevölkerung, Siedlung, Gewerbe, Daseinsvorsorge, Interkommunale Zusammenarbeit, Entwicklungsschwerpunkte und Förderung“ werden auch fachspezifische Fragen zu den Themen „Rohstoffsicherung, Verkehr, Energie und Klima“ an die Städte und Gemeinden gestellt.

Der Gemeindefragebogen ist hierÖffnet sich in einem neuen Fenster in digitaler Form hinterlegt und mit einem Kennwort gesichert. Das hierfür notwendige benutzergeschützte Kennwort wird den Kommunen mit dem Anschreiben und den Beiblättern zugesandt. Die Anlagen 1 und 2 finden Sie unter Downloads.

Der Regionalplan Nordhessen legt die großräumigen Ordnungs- und Entwicklungsvorstellungen für den Regierungsbezirk Kassel fest. Er ist der planerische Rahmen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region im Einklang mit ihren natürlichen Lebensgrundlagen. Wichtigster Adressat und Partner der Regionalplanung sind die kommunalen Gebietskörperschaften sowie die übrigen öffentlichen Planungsträger.

Den derzeit gültigen Regionalplan Nordhessen 2009 können Sie unter Links abrufen.

Die Kapitel 5.2.1 bis 5.1.3 des Regionalplans wurden durch den Teilregionalplan Energie Nordhessen neugefasst.

Erarbeitung von fachlichen Beiträgen für die Aufstellung und Evaluierung des Regionalplanes, Raumordnungs- und Abweichungsverfahren Kooperation und Koordination mit anderen entwicklungsbezogenen Fragestellungen.

Regionalplanung in den Bereichen: Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Klimaschutz, Natur-, Landschafts- und Bodenschutz, Regionaler Grünzug, Rohstoffsicherung, Hochwasserschutz, Wasserversorgung und Grundwasserschutz.

Siedlungsentwicklung

  • für den Regionalplan allgemein
  • für die Flächennutzungspläne (Neuaufstellung)
  • für großflächigen Einzelhandel

Bei der Aufstellung des Regionalplans wird die zukünftige Planung von Wohnsiedlungsflächen und Industrie- und Gewerbeflächen vorbereitet.
Die Regionalplanung legt - in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden und den Trägern öffentlicher Belange - Bereiche fest, die aus Sicht der Raumordnung für eine Besiedlung besonders geeignet sind. Diese werden in der Karte zum Regionalplan dargestellt.
Daneben wird die Größenordnung der zukünftigen Siedlungsentwicklung der einzelnen Gemeinden festgelegt.

In allen landesplanerischen und fachrechtlichen Verfahren, die sich auf die Siedlungsentwicklung in der Region auswirken, wird die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung (siehe oben) geprüft.

Einzelne Bebauungspläne, Stellungnahmen zu Bauleitplänen

Die Regionalplanung ist in den kommunalen Bauleitplanverfahren Träger öffentlicher Belange. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB (Baugesetzbuch) sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Im Dezernat 21-2-L werden die Pläne auf die Übereinstimmung mit den o.a. Zielen geprüft und daraufhin eine Stellungnahme abgegeben.
Darüber hinaus werden die Kommunen auf Wunsch bereits im Vorfeld und im Verfahren bei der Erstellung der Pläne beraten.

Da mehrere Dezernate im Haus zu Bauleitplänen Stellung nehmen, hat das Dezernat 21-2-L die Koordinierung der Stellungnahmen übernommen, d.h. alle Stellungnahmen werden von hier an die jeweilige Gemeinde gebündelt versandt.

Erstellung und Bearbeitung des Kartenteils des Regionalplans inkl. einzelthematischer Aufbereitungen (siehe Raumordnungskataster)

Im Kartenteil des Regionalplans werden raumrelevante Festsetzungen grafisch dargestellt. Der Regionalplan Nordhessen umfasst das Gebiet des Regierungsbezirks Kassel. Grundlage der zeichnerischen Darstellung ist das DLM (Digitales Landschafts Modell) 25/1 sowie das DLM250.

Inhalt des Regionalplans Nordhessen sind folgende Ausweisungen
(jeweils Bestand und Planung = planerisches Ziel)

  • Siedlungsstruktur:
    Vorranggebiet Siedlung, Vorranggebiet Industrie und Gewerbe, Ferienhausgebiete
  • Sondergebiet:
    Vorranggebiet Bund
  • Natur und Landschaft:
    Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft,
    Vorranggebiet Regionaler Grünzug,
    Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen
  • Wasserversorgung:
    Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz,
  • Hochwasserschutz:
    Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz
  • Land- und Forstwirtschaft:
    Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft,
    Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft
  • Rohstoffsicherung:
    Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten,
    Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten
  • Energieversorgung:
    Hochspannungsleitungen, Umspannstationen, Kraftwerke,
    Vorranggebiet für Windenergienutzung, Rohrfernleitungen
  • Abfall- und Abwasserentsorgung:
    Abfallentsorgungsanlagen, Kläranlagen,
  • Luftverkehr:
    Flughafen, Landeplätze
  • Schienenverkehr:
    Fern- und Nahverkehrsstrecken mit Haltepunkten, Trassensicherung
  • Straßenverkehr:
    Bundesfernstraßen mit Anschlussstellen, Regionalbedeutsame Straßen

Die Karten werden mittels GIS-Programm (GeographischesInformationsSystem) digital erstellt und laufend gehalten. Hierbei kommt neben ArcGIS Pro von Esri auch die Open Source Software QGIS zum Einsatz. Der Regionalplan wird im Rahmen der Fortschreibung ständig aktualisiert sowie planerisch überarbeitet. Hiermit gekoppelt ist die sog. Strategische Umweltprüfung (SUP), mit der die Umweltauswirkungen bei geplanten Vorhaben untersucht wird.

Im Raumordnungskataster werden die aus Sicht der Raumordnung relevanten Inhalte und Daten der kommunalen verbindlichen Bauleitplanung erfasst, die Einfluss auf die Fortschreibung und Neuaufstellung des Regionalplans Nordhessen haben.

Das Raumordnungskataster ist als verwaltungsinterne Datensammlung eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Regionalplanes und zur Beurteilung von Fachplanungen und Verfahren. Die Führung des Katasters ist im Hessischen Landesplanungsgesetz § 12 gesetzlich verankert.

Das Raumordnungskataster wird mit Hilfe eines digitalen geografischen Informationssystem (GIS) erstellt. Die Nutzung von Geodaten, die Verknüpfung von Fachdaten mit räumlichem Bezug und die Verschneidung mit raumbedeutsamen Flächennutzungen und Planungen ermöglicht ein Flächenmonitoring.

Das Raumordnungskataster (ROK) wird darüber hinaus im Sinne eines raumbezogenen Informationssystems (RIS) als Instrument der Raumbeobachtung aufgebaut. Dabei wird auf das zur Verfügung stehende Datenmaterial zurückgegriffen, wie z.B. die Daten des Statistischen Landesamtes, der Bundesanstalt der Arbeit, Prognosen der Hessen Agentur und eigene Erhebungen zu speziellen Themenfeldern, deren Daten einen Bezug zur Fläche (Kataster) haben. Diese Daten sind nur „Rohdaten“ und müssen thematisch aufbereitet und räumlich verknüpft werden. Die Ergebnisse werden in Karten, Grafiken und Tabellen dargestellt. Sie bilden die Grundlage für ein Flächenmonitoring (ohne Umweltmonitoring) und dient der Evaluierung zu den Inhalten des Regionalplans. Als Querschnittsaufgabe liefert er aufbereitete Daten zur regionalen Raum- und Siedlungsstruktur.
 

Regionale Geodateninfrastrukturen

Die Vernetzung digitaler Infrastrukturen  ist für eine moderne Verwaltungsarbeit unverzichtbar. Durch den Aufbau regionaler Geodateninfrastrukturen (GDI) kann künftig auf eine doppelte Datenhaltung verzichtet und ein schneller fach- und verwaltungsübergreifender Austausch von Geodaten ermöglicht werden.

GDI-Initiativen in NordOstHessen (NOH)

Viele Landkreise und Kommunen haben sich in Nordhessen unter Mitwirkung des Regierungspräsidiums Kassel zusammengeschlossen, um regionale Geodateninfrastrukturen aufzubauen. Die Umsetzung wurde vom Land Hessen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit gefördert.