Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) legalisiert, d.h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.
Eine Reihe von Staaten sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, wenn die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde - in Hessen sind dies die Regierungspräsidien - mit einer Apostille versehen wurde. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.
Wichtige Hinweise:
Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. Gerade dann sollten Sie die Vollständigkeit und Beglaubigungsfähigkeit Ihrer Unterlagen vorab telefonisch mit uns abstimmen, damit unnötiger Zeit- und Wegeaufwand vermieden wird.
In der Regel wird eine Vorbeglaubigung der Urkunden und Dokumente durch eine andere Stelle benötigt. Bitte geben Sie schon bei Beantragung der Urkunde bzw. des Dokumentes an, ob die Verwendung im Ausland erfolgen soll.
Bitte beachten Sie, dass das Team „Beglaubigungen“ telefonisch (Tel.: 0561-106 2614) nur während der folgenden Servicezeiten erreichbar ist:
Montag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr
Dienstag 9.00-12.00 Uh und von 13.30-15.00 Uhr
Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.00 Uhr
Außerhalb der oben genannten Servicezeiten können Sie uns via E-Mail erreichen (
beglaubigung@rpks.hessen.de), wobei Mail-Nachrichten grundsätzlich nur montags, dienstags und donnerstags bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens aktuell mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Kommen Sie daher mit Ihrem Anliegen möglichst frühzeitig auf uns zu.