Antrag des Hessischen Wasserverbandes Diemel (HWD)

Bekanntmachung der wasserrechtlichen Entscheidung zum Antrag des HWD auf Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis gem. § 15 WHG für den unveränderten Weiterbetrieb der Twistetalsperre

Der HWD, Bahnhofstraße 30, 34396 Liebenau, der auch Betreiber der Twistetalsperre mit Vorsperre ist, hat unter dem 27. November 2024 die Erteilung einer Gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den unveränderten Weiterbetrieb der Stauanlage in den Gemarkungen Wetterburg und Braunsen der Stadt Bad Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg beantragt.

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