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Arbeitsstätten

Die Gestaltung einer Arbeitsstätte stellt nicht nur die Basis für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer dar, sondern fördert auch die Motivation der Mitarbeiter.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält grundlegende Bestimmungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Zusammen mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) dient sie Arbeitgebern, Architekten und Fachkräften für Arbeitssicherheit als gemeinsame Planungsgrundlage.

Die Umsetzung der ArbStättV und der ASR bietet allen Beteiligten weitreichende Handlungssicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsräumen, Sozial- und Sanitärräumen. Des Weiteren werden die Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege sowie an die Arbeitsumgebungsfaktoren - Beleuchtung, Klima, Lärm usw. - beschrieben.

Ebenso geregelt werden Aspekte wie barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Reinigung und Instandhaltung, Wartung von Sicherheitseinrichtungen sowie der betriebliche Nichtraucherschutz.

Das Regelwerk, das im Einklang mit ergonomischen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen erarbeitet wurde, hat zum Ziel, Beschäftigten eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Daneben existieren die Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40), die bestimmte Auslegungsfragen zum Arbeitsstättenrecht beantworten.

In Hessen sind die drei Regierungspräsidien zuständige Aufsichtsbehörden für die betriebliche Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Nichtraucherschutz im Betrieb

Das sogenannte Mitrauchen oder Passivrauchen kann beim Menschen nachweislich Krebs erzeugen. Zudem ist das Risiko, an verschiedenen anderen Krebsarten, Herzinfarkt oder Asthma zu erkranken, bei Passivrauchern deutlich erhöht.

Arbeitgeber müssen daher ihre nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor Tabakrauch schützen. Dazu verpflichtet sie die Arbeitsstättenverordnung. Die Maßnahmenpalette reicht von räumlicher Trennung der Raucher und Nichtraucher bis hin zu einem strikten Rauchverbot im Betrieb.

In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr ist dem betrieblichen Nichtraucherschutz bisher nur bedingt Rechnung zu tragen. In vielen Bundesländern existieren jedoch bereits gesetzliche Regelungen, die das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten verbieten oder stark einschränken.

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