Jugendliche müssen vor Eintritt ins Berufsleben von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht werden. Zur Abrechnung der Untersuchungskosten sind Untersuchungsberechtigungsscheine erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie auf den Interseiten des Regierungspräsidiums DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster