Tiere, die durch einen Wildunfall oder einen Streifschuss schwer, aber nicht tödlich verletzt wurden, gilt es im Sinne der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes schnellstmöglich zu erlegen um dem Wildtier unnötiges Leiden und weitere Qualen zu ersparen.
Das Nachsuchenwesen nimmt also sowohl im Zusammenhang mit Wildunfällen als auch bei der Jagdausübung einen wesentlichen Stellenwert ein. Das jagdethische Verständnis der Jägerschaft und die Waidgerechtigkeit ist stets Grundlage für ein Handeln im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Natur und Kreatur.
Das Nachsuchenwesen in Hessen ist vorbildlich organisiert und rechtlich so verankert, dass dem kranken oder verletzten Tier ohne bürokratische Hindernisse schnell Hilfe zu teil werden kann.
Dies spiegelt sich auch in der Neuregelung des § 27 des Hessischen Jagdgesetzes von 2011 wieder: Nachsuchen können seitdem ohne Voranmeldung bei den betroffenen Jagdausübungsberechtigten und damit ohne Zeitverzögerung auf praktikable Weise im Sinne der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes durchgeführt werden. Der Gesetzgeber trägt damit u.a. der Erkenntnis Rechnung, dass Schalenwild (Rot-, Dam-, Muffel-, Schwarz- und Rehwild) bei Schussverletzungen oft sehr weite Strecken durch mehrere Reviere zurücklegt. Für Nachsuchengespanne waren zuvor an den Reviergrenzen oft zeitraubende Rückfragen und Verzögerungen erforderlich. Dadurch wurde verletztes Wild oft nur schwer oder gar nicht gefunden.
Seit November 2013 erkennt diedafür zuständige Obere Jagdbehörde in Kassel Schweißhundgespanne an, die einschließlich einer Begleitperson mit Hund und unter Mitführung von Schusswaffen unabhängig der Grenzen von Jagdbezirken oder Hegegemeinschaften in Hessen Nachsuchen auf Schalenwild ohne Voranmeldung bzw. vorherige Genehmigung der Jagdausübungsberechtigten, in deren Jagdbezirk das kranke Stück Schalenwild eingewechselt ist, durchführen dürfen. Der tierschutzgerechten Nachsuche kann in der Praxis nun besser und vor allem schneller als bisher nachgekommen werden.