Im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 4 des LFN-Reformgesetzes werden als Träger öffentlicher Belange (TÖB) Fragen der Landwirtschaft und der Agrarstruktur in Verfahren der oberen Verwaltungsbehörde wahrgenommen.
Das Dezernat 25 verfasst Stellungnahmen als Vertretung des Belangs Landwirtschaft - im Rahmen der "Zuständigkeit im Regierungsbezirk Kassel" bei:
- Raumordnungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz (ROG)
- Abweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG)
- Planfeststellungsverfahren nach dem HVwVfG i.V.m. FStrG, EnWG, AEG
- Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG, insbesondere
- Tierhaltungsanlagen
- Windkraftanlagen
- Biogasanlagen
- Leitungsbau
- Genehmigungsverfahren nach dem BBergG
- Ausweisung von Schutzgebieten nach dem Hessischen Naturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz
- forst- und naturschutzrechtliche Verfahren
- Eingriffen auf landwirtschaftlichen Fläche zum vorsorgenden Bodenschutz
- Zusammenarbeit und Beteiligungsverfahren mit dem Landesagrarausschuss und den Gebietsagrarausschüssen
- Fachaufsicht über die für landwirtschaftliche Belange zuständigen Kreisbehörden