Allgemeines Veterinärwesen, Organisation
Das Regierungspräsidium Kassel ist eine Mittelbehörde in der hessischen Veterinärverwaltung. Als obere Veterinärbehörde ist sie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgeordnet. Die unteren Veterinärbehörden bei der Landrätin und den Landräten des Bezirks sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Kassel sind als kommunale Behörden weitgehend selbständig, vom Regierungspräsidium wird jedoch der einheitliche Vollzug im gesamten Bezirk koordiniert.
Das Veterinärdezernat beim Regierungspräsidium Kassel hat zahlreiche Aufgaben, die als eigene Sachgebiete organisiert sind. Für diese Sachgebiete (bspw. Tierschutz) sind über die Navigationspunkte in der linken Spalte eigene Aufgabenbeschreibungen aufzurufen. Die einzelnen Aufgaben, die sich keinem Sachgebiet zuordnen lassen oder die sachgebietsübergreifend wahrzunehmen sind, wurden dem Sachgebiet „Allgemeines Veterinärwesen“ organisatorisch zugeordnet. Diese wären:
1. Allgemeine Fachaufsicht
Das Regierungspräsidium ist Fachaufsichtsbehörde gegenüber den kommunalen unteren Veterinärbehörden bei der Landrätin und den Landräten des Bezirks sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Kassel. Im Rahmen dieser Fachaufsicht soll das Regierungspräsidium den einheitlichen Vollzug der veterinärrechtlichen Vorschriften sicherstellen. Zu der Fachaufsicht gehört auch das Recht Weisungen zu erteilen.
2. Tierärztliches Approbationswesen
Das Regierungspräsidium ist nach § 8 Bundestierärzteordnung auch zuständig, die Approbation eines Tierarztes oder einer Tierärztin zurückzunehmen oder zu widerrufen. Es kann auch anordnen, dass die Approbation ruht, und zulassen, dass die Praxis während des Ruhens einer Approbation durch einen anderen Tierarzt oder eine andere Tierärztin weitergeführt wird. Die Zuständigkeit liegt bei dem Regierungspräsidium, in dessen Bezirk der tierärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist. Für andere Approbationsangelegenheiten ist in Hessen zentral das Regierungspräsidium Gießen zuständig.
Informationen zum Verhalten nach dem Fund von Wildtieren finden Sie in dem untenstehenden Faltblatt „Aufnahme und Pflege verletzter Wildtiere“.
Eine Liste der Pflegestationen im Regierungsbezirk Kassel finden Sie in der untenstehenden Datei „Pflegestationen Reg.bez. Kassel“.
Beim Fund von Haustieren ist das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt zuständige Behörde. Viele Gemeinden oder Städte haben Aufnahmeverträge mit ortsansässigen Tierheimen abgeschlossen, an die Sie sich auch wenden könnten.
Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie sicherlich in dem Gemeindeblatt Ihrer Gemeinde oder auf deren Homepage.