Drei Ziegen liegen aufeinander im Gehege.

Tierschutz

Aufgaben des Regierungspräsidiums Kassel auf dem Gebiet des Tierschutzes

Dem Tierschutz ist durch die Aufnahme in das Grundgesetz als Staatszielbestimmung ein deutlich stärkeres Gewicht zugekommen. Durch das Einfügen der Wörter „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag seit 2002 auch auf Tiere. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen.

Tierschutz ist die Wahrung der geschöpflichen Würde aller Tiere, unabhängig davon, ob sie vom Menschen genutzt werden oder freilebend sind. Dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes nach muss der Mensch das Leben und Wohlbefinden der Tiere schützen und sie vor Schmerzen, Leiden und Schäden ohne vernünftigen Grund bewahren.

Die Überwachung des Tierschutzes wird von den Fachdiensten für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Daher ist die für Ihren Wohnort zuständige Veterinärbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Stadt die erste Ansprechpartnerin / erster Ansprechpartner für sämtliche Tierschutzverstöße, die Sie anzeigen möchten. Eine Übersicht der Behörden und deren Kontaktdaten finden Sie untenstehend.

Haben Sie Fragen oder eine Meldung zu wildlebenden Arten oder Exoten, wenden Sie sich bitte an den Artenschutz beim Regierungspräsidium Kassel.

Das Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Kassel erfüllt folgende Aufgaben:

Das Regierungspräsidium Kassel hat als Mittelbehörde die Fachaufsicht über die Landkreise des Bezirks und den Oberbürgermeister der Stadt Kassel im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Schwerpunkt der Fachaufsicht ist der einheitliche und rechtskonforme Vollzug der gesetzlichen Vorgaben.

Des Weiteren berät das Veterinärdezernat die Landkreise in Grundsatzfragen wie Transportkontrollen, Tierschutz bei der Schlachtung sowie bei auftretenden Problemen in der Überwachung. Zudem koordiniert es die Berichterstattung der Landkreise an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. 

Gemeinsam mit dem Sachgebiet Lebensmittelrecht liegt die Zuständigkeit für die Durchführung von Eignungsprüfungen einer „Mobilen Schlachteinheit“ beim Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Kassel.

Das entsprechende Antragsformular können Sie aus den untenstehenden Downloads entnehmen. (Antragsformular mobile Schlachteinheit)

Ziel des Tierschutzes bei der Schlachtung ist es, Schmerzen, Stress oder Leiden für Nutztiere zum Zeitpunkt der Tötung so gering wie möglich zu halten. Die Anforderungen dafür werden zum einen in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und zum anderen in der zusätzlich in Deutschland geltenden Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Dort werden neben Anforderungen an einen möglichst schonenden Umgang mit den Tieren u.a. auch Anforderungen an die technische Ausrüstung hinsichtlich der verwendeten Betäubungsgeräte geregelt. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, werden durch das Veterinärdezernat des Regierungspräsidiums Kassel, welches für die fachliche Unterstützung der Veterinärbehörden zuständig ist, regelmäßige Tierschutzschlachtkontrollen gemeinsam mit den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt.

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