„Helga und Heinrich Holzhauer-Stiftung“

Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Helga und Heinrich Holzhauer-Stiftung für krebskranke Kinder“

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Helga und Heinrich Holzhauer-Stiftung für krebskranke Kinder“ mit Sitz in Lohfelden

Die vom Vorstand in der Sitzung am 03.02.2025 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 17.04.2025
Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (4) – 30

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