Der formale Gebietsschutz war in Hessen bisher durch die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete in Hessen vom 16.01.2008 erfolgt (GVBl. I Nr. 4, S. 30).
Aufgrund des § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GVBl. I S. 607) ist die Zuständigkeit für den Erlass der Verordnung über die Natura 2000-Gebiete von der Landesregierung auf die oberen Naturschutzbehörden übertragen worden.
Auf dieser Grundlage war eine Novellierung der bisherigen Landesverordnung erforderlich. Für jeden der drei Regierungsbezirke war daher eine eigene Natura 2000-Verordnung zu erlassen. Die Novellierungsverfahren in den drei Regierungspräsidien sind nun abgeschlossen.
Die Verordnung für den Regierungsbezirk Kassel ist im Staatsanzeiger Nr. 46 Seite 1389 veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft.
Alle Verordnungsinhalte können eingesehen und ausgedruckt werden. Darüber hinaus wird in einem Einleitungstext noch einmal die Verordnung erläutert und es werden die Ansprechpartner bei der oberen Naturschutzbehörde für die einzelnen Gebiete benannt.