Die vorliegende Genehmigung lässt die Aufbringung einer Haldentopabdeckung – bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn, einer Drainageschicht und einer Rekultivierungsschicht aus Boden – in mehreren Bauabschnitten zu. Bis Ende dieses Jahres sind 2,2 Hektar, bis Ende des Jahres 2023 weitere 2,8 Hektar und bis Ende des Jahres 2024 nochmals 1,5 Hektar der Haldentopabdeckung zu errichten. Ein Jahr nach Beendigung der Beschüttung der Bestandshalde ist auf einer Fläche von weiteren 3 Hektar eine entsprechende Abdeckung des Haldentops auf der Bestandshalde aufzubringen.
Bei der Haldentopabdeckung handelt es sich um eine Maßnahme, die auch der Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zugrunde liegt, wonach die Einleitung von Produktionsabwässern ab dem Jahr 2028 enden und die Einleitung übriger salzhaltiger Abwässer – wie beispielsweise derjenigen aus dem Haldenbetrieb – zu reduzieren sind.
„Mit der Genehmigung der Haldentopabdeckung konnte ein weiteres Mal dem erforderlichen Ausgleich zwischen ökonomischer Planungssicherheit und ökologischer Verantwortung Rechnung getragen werden“, sagte Regierungspräsident Weinmeister im Zusammenhang mit der Zulassungsentscheidung.