Die vorliegende Genehmigung lässt die Aufbringung einer dauerhaften Haldentopabdeckung – bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn, einer Drainageschicht und einer Rekultivierungsschicht aus Boden – in mehreren Bauabschnitten zu. Damit wird die bisherige Verpflichtung einer Abdeckung mittels nur begrenzt haltbarer Polder ersetzt.
In einer ersten Ausbaustufe sind bis Ende 2023 ca. 2,3 ha und bis Ende 2025 ca. 6,6 ha herzustellen. In der zweiten Ausbaustufe sind nach Einstellung der Beschüttung der Haldenerweiterungsfläche weitere ca. 6,5 ha bis Ende 2035 zu errichten.
Bei der Haldentopabdeckung handelt es sich um eine Maßnahme, die auch der Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zugrunde liegt, wonach die Einleitung von Produktionsabwässern in die Werra ab dem Jahr 2028 enden und die Einleitung übriger salzhaltiger Abwässer – wie beispielsweise derjenigen aus dem Haldenbetrieb – zu reduzieren sind.
„Nach der Genehmigung der Haldentopabdeckung am Standort Hattorf (Philippsthal) im Sommer 2022 konnte mit der Haldentopabdeckung Wintershall auch der zweite erforderliche Zwischenschritt auf dem Weg zu einer weiteren Reduzierung der Haldenwässer gegangen werden“, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister im Zusammenhang mit der Zulassungsentscheidung.