Wie alle Bürgerinnen und Bürger sind auch die Hessischen Landesbehörden angesichts der Energiekrise dazu angehalten, Strom und Brennstoff einzusparen. Hierzu zählt neben der Absenkung der Raumtemperatur auf maximal 19 Grad in den Büros auch das Abschalten nicht notwendiger Lichtquellen. In diesem Zuge sieht die nordosthessische Mittelbehörde in diesem Jahr auch davon ab, ihre seit 2016 alljährlich zur Adventszeit angebrachte Lichtinstallation zu aktivieren. 44 grün illuminierte Fenster an der RP-Fassade bildeten die Silhouette eines Weihnachtsbaumes.
„Diese Entscheidung haben wir schweren Herzens getroffen, denn aus zahlreichen Rückmeldungen wissen wir, dass der Lichtertannenbaum sich seit der ersten Installation 2016 zu einer Kasseler Attraktion gemausert hat. Viele Menschen, die in Kassel wohnen, arbeiten oder hier zu Besuch sind, freuen sich in der Adventszeit an den tannengrün erleuchteten Fenstern“, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister. „Auch wenn der Stromverbrauch hierfür bislang dank sparsamer LED-Technik immer überschaubar war, würde der leuchtende Baum dennoch ein falsches Signal setzen. Als Landesmittelbehörde wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und zu einem sparsamen Energieverbrauch animieren. Natürlich bleibt es allen Geschäfts- und Privatleuten unbenommen, wenn sie ihr Unternehmen, ihr Haus oder ihre Wohnung festlich schmücken möchten. Ich bin mir deshalb sicher, dass es an vorweihnachtlichem Glanz auch in diesem Jahr nicht fehlen wird. In diesem Sinne wünsche ich allen Menschen in NordOstHessen eine gesegnete und friedvolle Adventszeit.“
Schließung der Dienstgebäude vom 27. bis 30.12.
Als weitere Energiesparmaßnahme bleiben die Dienstgebäude des RP Kassel zwischen Weihnachten und Neujahr, also von Dienstag, 27. Dezember bis Freitag, 30. Dezember, für den Besuchsverkehr geschlossen. Die Schließung betrifft sämtliche Liegenschaften in Kassel, Bad Hersfeld, Fulda, Hünfeld und Wiesbaden. In dieser Zeit werden die Heizungsanlagen in den Liegenschaften in den Frostschutzbetrieb versetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können in dieser Zeit Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder im Homeoffice arbeiten. Die Postabgabe in die Fristenbriefkästen ist auch während der Schließzeit durchgehend möglich.