Die Vorhabenträgerin hatte im Juli 2020 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von 9 Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V 162 – 6.0MW mit einer Nabenhöhe von 169 Metern, einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Anlagenhöhe von 250 Metern und einer Nennleistung von 6 MW pro Anlage. Der Genehmigungsbescheid wurde der Vorhabenträgerin zugestellt; die Genehmigung wird in der kommenden Woche im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Innerhalb des Vorranggebietes KS 14 sind bislang keine weiteren Windkraftanlagen vorhanden oder genehmigt.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.