Mit Duftstoffen signalisieren die weiblichen Tiere, auch Ricken genannt, den Rehböcken ihre Paarungsbereitschaft. Zum Brunftverhalten gehört es, dass sich die Ricken immer wieder den Böcken entziehen. Bei diesem Paarungsspiel machen die Tiere auch vor viel befahrenen Straßen nicht Halt.
Rund 15.000 Rehe sterben in Hessen Jahr für Jahr bei Verkehrsunfällen. Dabei werden die Rehe mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sie sich mit schweren Verletzungen noch ein Stück davonschleppen. Dann müssen Jäger das verletzte Wild mit einem speziell ausgebildeten Jagdhund nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen. Bei einem Wildunfall verletzen sich zudem nicht selten auch die Fahrzeuginsassen und am Fahrzeug können hohe Sachschäden entstehen.
Wer auf den Straßen in der Region unterwegs ist, kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen. Vor allem in Waldgebieten und außerhalb von Ortschaften rät das RP Kassel noch bis Mitte August auch tagsüber zu besonderer Aufmerksamkeit im Verkehr. Unfallschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest auf einer Seite von Wald begrenzt sind.
Achtung: Wechselt ein Reh oder ein anderes Wildtier über die Straße, muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Deshalb in einem solchen Fall: runter vom Gas und die Stelle nur ganz langsam passieren.
Sollte es dennoch einmal „gekracht“ haben, sollten folgende Dinge beachtet werden:
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
- sich nicht dem verletzten Tier nähern, da dieses panisch werden kann und das Leiden noch vergrößert würde. Es kann sogar passieren, dass das Wild versucht zu flüchten und weitere Unfälle verursacht. Auch ein totes Tier nicht anfassen (Seuchen- und Verletzungsgefahr)
- Unfall melden (der Polizei und/oder dem örtlichen Jäger), auch bei geflohenen Tieren
- Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren, Adressen von Zeugen notieren)
- Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (wichtig für die Kasko-/Teilkasko-Versicherung)
- Spuren am Fahrzeug bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht beseitigen
- Das Tier am Unfallort liegen lassen (Mitnehmen gilt als Wilderei und ist strafbar)
Zu beachten ist auch, dass es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, wenn man den Unfallort ohne Meldung verlässt. Dann können im Anschluss rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in Verordnungen über: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.