Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2024 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2025 beim RP Kassel gemeldet werden.
Die Importmeldung muss an das Regierungspräsidium Kassel übermittelt werden, sofern die
- Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger
- pro Jahr mindestens 200 Tonnen Frischmasse beträgt.
Betriebe können ihrer Meldepflicht ganz einfach digital mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen nachkommen. Öffnen Sie dazu die Webseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Die Übermittlung der Importmeldung ist auch weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das auf der Internetseite des RP Kassel bereitgestellte Formular. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur WDüngV und zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen.
Kontakt:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 25 – Landwirtschaft, Fischerei
Sabine Püschel
Tel.: 0561-106 4211
E-Mail:
sabine.pueschel@rpks.hessen.de
Jörg Schäfer
Tel.: 0561-106 4214
E-Mail:
joerg.schaefer@rpks.hessen.de
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel