Die Sitzung der Regionalversammlung ist öffentlich. Die vollständige Tagesordnung ist im Gremienportal der Regionalversammlung abrufbar: https://rim.ekom21.de/rp-kassel/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Schwerpunkt der Beratungen ist der Entwurf des Regionalplans NordOstHessen. Nach einem ausführlichen Erstellungs- und Beratungsprozess soll dieser in der Sitzung diskutiert und beschlossen werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, im nächsten Schritt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Der Regionalplan beinhaltet Leitlinien, Aussagen und Festlegungen zu den Fragestellungen „Wie – und wo – wollen wir in Zukunft leben, wohnen, arbeiten, einkaufen? Wie findet in Zukunft unsere sonstige Versorgung statt? Wie und mit welchen Verkehrsmitteln und Verkehrswegen gelangen wir dorthin? Wie sieht unsere Umwelt und Landschaft aus?“
Besondere Schwerpunktthemen dabei sind nachhaltige und flächeneffektive Siedlungsstrukturen, Entwicklung und Nutzung (neuer) Wohn- und Gewerbegebiete, Umsetzung der Energiewende sowie Berücksichtigung des Klimawandels und der Klimaanpassung bei gleichzeitiger Festigung der Wettbewerbsfähigkeit der Region.
Wenn die Regionalversammlung dem Entwurf in der Sitzung zustimmt, wird der Regionalplan voraussichtlich im Oktober 2024 für 2 Monate offengelegt. Im Rahmen der Offenlegung werden nicht nur alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und erhalten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie privatrechtliche Organisationen können und sollen sich mit dem Planwerk befassen und ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region kundtun. Dazu wird unter anderem im Beteiligungsportal des Landes Hessen die Möglichkeit bestehen, die Planunterlagen einzusehen und unmittelbar online dazu Stellung zu nehmen.
Hintergrund:
Der Regionalplan NordOstHessen
Um die Region NordOstHessen auch in Zukunft lebenswert, attraktiv und vor allem zukunftsfähig zu gestelten, bedarf es eines Gesamtkonzeptes zur Entwicklung und Ordnung: den Regionalplan Nordhessen. Regionalpläne werden in den Planungsregionen Nord-, Mittel und Südhessen aufgestellt und stellen die Festlegungen der Raumordnung für die Entwicklung der Planungsregionen unter Beachtung der Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) dar. Sie enthalten die auf die Region bezogenen Ziele des LEP und insbesondere folgende weitere Festlegungen, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, wie z.B. Grundzentren, Siedlungsstruktur (Wohnen und Gewerbe), Gebiete für landwirtschaftliche Bodennutzung, Gebiete für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen und Gebiete für Belange von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Pläne sind die Nahtstelle zu den Gemeinden, die in Ausfüllung der grundsätzlichen Selbstverwaltungsgarantie die zentralen Planungsträger sind. Zuständig für die Aufstellung der Regionalpläne sind in Hessen die jeweiligen Regionalversammlungen der Regionen. Für den Regierungsbezirk Kassel ist dies die Regionalversammlung NordOstHessen.
Die Regionalversammlung NordOstHessen
Das Land Hessen ist in die Planungsregionen Nordost-, Mittel- und Südhessen eingeteilt, die identisch sind mit den bestehenden Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt. In den Planungsregionen sind Regionalversammlungen (RV) zu bilden, deren Zusammensetzung in den §§ 22 u. 23 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) geregelt sind. Die Regionalversammlung Nordhessen besteht in der aktuellen Sitzungsperiode aus 43 Mitgliedern, die für die Dauer der Legislaturperiode (fünf Jahre) auf Grund der Ergebnisse der Kommunalwahlen gewählt werden. Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Die Regionalversammlung NordOstHessen beschließt über:
• die Aufstellung, Änderung, Anhörung und Offenlegung des Regionalplanes sowie seine Vorlage an die oberste Landesplanungsbehörde;
• Abweichung vom Regionalplan und Stellungnahmen zur Abweichung vom Landesentwicklungsplan sowie Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan
• Stellungnahmen zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
• Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren und zu allen raumbedeutsamen Fachplanungen in der Region
Die Regionalversammlung und ihre Gremien gestalten damit wesentliche Grundlagen zur Entwicklung der Planungsregion zwischen Willingen, Eschwege, Bad Karlshafen und Fulda.
Die Regionalversammlung bedient sich bei der Aufgabenerfüllung ihrer Organe (Präsidium und Ausschüsse) sowie der Geschäftsstelle und der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel.
Weitere Informationen zur Regionalversammlung und ihren Gremien sowie zu Sitzungsterminen und Unterlagen unter:
https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/regionalversammlung