Die Dämmerungszeit ändert sich von einem Tag auf den anderen, nicht aber die Stoßzeiten im Berufsverkehr. Auf den Landstraßen in Hessen kann es daher vermehrt zu Begegnungen mit Wildtieren kommen, die vom Umstellen der Uhren nichts mitbekommen haben und entsprechend mit „freier Bahn“ beim Überqueren von Straßen rechnen.
Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde rät deshalb allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu besonderer Aufmerksamkeit – speziell in Waldgebieten und im ländlichen Bereich. Gefahrenschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest auf einer Seite von Wald begrenzt sind.
Achtung: Wechselt ein Stück Wild über die Straße, muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Deshalb in einem solchen Fall: runter vom Gas und die Stelle nur ganz langsam passieren.
Sollte es dennoch einmal „gekracht“ haben, und ein totes oder verletztes Wildtier am Straßenrand liegen, gilt es in erster Linie, Ruhe zu bewahren. Zunächst sollte die Unfallstelle gesichert (Warnblinklicht, Warndreieck) und die Polizei informiert werden. Diese verständigt dann die zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z.B. Forstamt oder Jagdpächter), da nur diese befugt sind, sich das Tier „anzueignen“ oder auch gegebenenfalls von seinen Leiden zu erlösen. Leider erlauben es auch die besten Absichten nicht, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, hier droht schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Jagdwilderei.
Auf keinen Fall sollte man sich dem verletzten Tier nähern, da es sonst panisch werden kann und möglicherweise zu flüchten versucht – und dadurch weitere Unfälle verursachen könnte. Auch empfiehlt es sich nicht, ein totes Tier anzufassen, Seuchen- und/oder Verletzungsgefahr sind möglich.
Für die Regulierung des Versicherungsschadens stellt die Polizei oder der/die Jagdausübungsberechtigte eine Wildunfallbescheinigung aus. Vorher sollten Tierhaare und Wildblut nicht vom Fahrzeug entfernt werden, um sicher dokumentieren zu können, dass es sich tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat.
Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Bei Unfällen kommen häufig auch Menschen zu Schaden und es entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jägerinnen und Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.
Jede und jeder Verkehrsteilnehmende kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in der Hessischen Jagdverordnung. Darin sind die folgenden Bereiche näher geregelt: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.