Der Briefkopf der Anschreiben erweckt den Anschein, diese seien vom Regierungspräsidium Kassel versendet worden. Darunter wird das angeschriebene Unternehmen über „den neuesten Stand, der von der Bundesrepublik angeordneten Soforthilfe“ informiert. „Das Wirtschaftsministerium“ werde „die dann den Antragstellern bewilligten Leistungen überweisen“. Hierzu müsse das Unternehmen allerdings noch „die Kostennote für den Antrag“ überweisen.
Die Schreiben sind in gebrochenem Deutsch und mit zahlreichen Rechtschreibfehlern verfasst und somit leicht als offensichtliche Fälschungen erkennbar. Eine „Rechtsabteilung Finanzkasse“, wie unter dem Schreiben angegeben, existiert beim RP Kassel nicht. Ergänzend weist das RP Kassel darauf hin, dass das Antragsverfahren in der Corona-Soforthilfe, für das das RP Kassel die zuständige Bewilligungsstelle ist, bereits zum 31. Mai 2020 geendet hat. In diesem Zusammenhang hat das RP Kassel zu keiner Zeit zur Übersendung von Antragsgebühren aufgefordert und wird dies auch künftig nicht tun.
Unternehmen und Gewerbetreibende, die ähnliche Schreiben erhalten haben, werden gebeten, sich an coronahilfe@rpks.hessen.de oder direkt an die Polizei zu wenden.