Die Entbuschungsmaßnahme erfolgt in Abstimmung zwischen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg, die für die Erhaltung des Naturdenkmals zuständig ist, des Forstamtes Frankenberg-Vöhl, welches für die Erhaltung des FFH-Gebietes „Schrummbachsrain und Kalkrain bei Giflitz“ zuständig ist, und der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel. Mit den Hangarbeiten innerhalb der sehr steilen Topografie des Steinbruchs wurde ein spezialisiertes Forstunternehmen beauftragt. Eigentümerin des Geländes ist die Gemeinde Edertal, die ebenfalls gerne ihre Zustimmung gegeben hat.
In dem ehemaligen Steinbruch, der bis in die 1970er Jahre zum Abbau von Tonschiefer genutzt wurde, finden sich zehn bis 15 Meter hohe, senkrecht abfallende, zerklüftete Felsen sowie eine Schutthalde. Dort befinden sich europarechtlich geschützte Lebensräume wie Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation und Felspionierrasen. Beide Lebensräume sind miteinander verzahnt, in den Felsspalten kommen seltene Arten wie der Braunstielige Streifenfarn (Asplenium trichomanes) oder die Mauerraute (Asplenium ruta-muraria) vor. Die Felspionierrasen beherbergen Arten wie Acker-Filzkraut und den fünfmännigen Spörgel, der auch eine Verantwortungsart des Landkreises Waldeck-Frankenberg bei der Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie ist. Für die Silikatschutthalde, mit ihren bewegten Bereichen, Gesteinsschutt, feinerdigen Bereichen und der Ausrichtung nach Süden sind schmalblättriger Gamander und Trauben-Gamander typisch.
Diese geschützten Lebensräume werden durch Gehölze beschattet, wodurch die seltenen Arten gefährdet werden und die Lebensräume sich immer weiter verkleinern. Aufgrund der sehr steilen Topografie des Steinbruchs sind alle Arbeiten im Hang nur von Spezialfirmen mit Klettertechnik zu bewältigen. Hierbei wird auch die Sohle des ehemaligen Steinbruchs von Gehölzen freigestellt, da dieser Bereich als Zufahrt zum Abtransport des Materials benötigt wird. Vor allem aber ist eine anschließende Nutzung der freigestellten Bereiche durch Beweidung, insbesondere auf den Felspionierrasen eine wichtige Vorrausetzung für die Durchführung der Maßnahme. Das alleinige Freistellen der Flächen reicht für den Erhalt der Arten nicht aus.
Die Maßnahme beginnt heute und wird voraussichtlich drei Tage dauern. Im Anschluss werden die beteiligten Behörden den Bedarf weiterer Entbuschungen besprechen und eine Ziegenbeweidung für den Bereich initiieren, um so eine dauerhafte Offenhaltung zu sichern.