Regierungspräsidium Kassel

Peter M. Seibert und Dr. Jan F. Hellwig erneut zu Jagdberatern des RP Kassel berufen

Bei schwierigen Fragen oder Konflikten im Jagdrecht bedient sich die Obere Jagdbehörde des Landes Hessen der Hilfe sachkundiger, neutraler Personen – der sogenannten Jagdberater. Peter M. Seibert (Biebertal) und Dr. Jan F. Hellwig (Wetzlar) wurden heute von Regierungspräsident Mark Weinmeister erneut für die Dauer von vier Jahren als Jagdberater berufen.

Peter M. Seibert unterstützt die Obere Jagbehörde, die beim Regierungspräsidium (RP) Kassel mit hessenweiter Zuständigkeit angesiedelt ist, bereits seit 2015. Dr. Jan F. Hellwig ist seit 2019 als stellvertretender Jagdberater für das RP Kassel tätig. „Aufgrund Ihrer ausgewiesenen Fachkenntnis freue ich mich, dass wir Sie für weitere vier Jahre als sachkundige Spezialisten für diese verantwortungsvolle Position gewinnen konnten“, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister bei der Übergabe der Benennungsurkunden in Kassel. „Mit Ihren Gutachten und Stellungnahmen haben Sie unser behördliches Handeln hervorragend im Sinne der hessischen Jägerinnen und Jäger sowie der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen unterstützt.“

Die Tätigkeit der Jagberater gründet sich auf § 40 Hessisches Jagdgesetz. Danach werden Jagdberater sowohl bei den Unteren Jagdbehörden als auch bei der Oberen Jagdbehörde für die Dauer von jeweils vier Jahren bestellt. Sie sollen die Jagdbehörde beraten und die Behandlung jagdfachlicher und jagdwirtschaftlicher Angelegenheiten vorbereiten. Dies können z.B. Angelegenheiten der Jagdgenossenschaften, der Jägerprüfung, des Jagdscheinentzugs oder der Aufhebung von Schonzeiten sein.

Peter M. Seibert war nach dem Studium der Rechtswissenschaften u.a. als Jurist für die Bundeswehrverwaltung tätig. Bis zu seinem Ruhestand war er Richter am Verwaltungsgericht Gießen und hat während dieser Zeit jagdrechtliche Entscheidungen begleitet und getroffen. Er ist langjähriger Jagdscheininhaber und Pächter in einem Jagdrevier seiner Heimatgemeinde in Biebertal bei Wetzlar. Seibert ist u.a. Mitglied im Jägerprüfungsausschuss Büdingen, Vorsitzender der Prüfungskommission des Landesjagdverbandes (LJV) für die Prüfung zum Jagdaufseher, Mitglied im Landesjagdbeirat und Mitkommentator zum Hessischen Jagdgesetz.

Dr. Jan F. Hellwig war nach dem Studium der Rechtswissenschaften als Staatsanwalt und im Hessischen Justizministerium tätig. Er ist Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Wetzlar. Hellwig ist ebenfalls Jäger mit eigenem Revier bei Wetzlar. Er ist u.a. Mitglied im Jägerprüfungsausschuss Büdingen, Mitglied in der Prüfungskommission des Landesjagdverbandes (LJV) für die Prüfung zum Berufsjäger, Stellvertretendes Mitglied im Landesjagdbeirat und Mitkommentator zum Hessischen Jagdgesetz.

 

Hintergrund:

Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in Verordnungen über: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.

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