Regierungspräsident Mark Weinmeister freute sich, dass Fulda zusammen mit der Gemeinde Hilders zu den beiden ersten Kommunen gehört, die im Landkreis Fulda den Titel „Tourismusort“ führen dürfen. Damit ist die Stadt fortan auch berechtigt, einen Tourismusbeitrag zu erheben, um in die touristische Infrastruktur und das Marketing zu investieren und damit den Wirtschaftsfaktor Tourismus zu stärken. „Touristische Infrastruktur zu erhalten und auszubauen nutzt langfristig allen Beteiligten“, sagte Weinmeister anlässlich einer kleinen Feierstunde im Regierungspräsidium Kassel. „Zufriedene Gäste kommen wieder, Unternehmen können mit intakter touristischer Infrastruktur und guten Freizeitangeboten werben, und auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Tourismusorte selbst ist ein attraktives Umfeld ein Gewinn.“ Weinmeister überreichte die Urkunde zur Verleihung des Prädikats an Amtsleiter Dominik Höhl (Amt für Tourismus- & Marketingmanagement der Stadt Fulda).
Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben.
„Fulda ist äußerst facettenreich: Hessens schönste Barockstadt, Tagungs- und Kongressstadt, Bistums- und Domstadt, Kultur- und Sportstadt, erste Deutsche Sternenstadt, Fairtradestadt. Als lebendiges Einkaufs- und Oberzentrum für mehr als 350.000 Menschen bietet Fulda nicht nur barockes Flair, sondern auch einen attraktiven Mix an Handels‑, Dienstleitungs-, Gastronomie- und Service-Unternehmen. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die exzellente und zentrale Lage in Hessen und Deutschland mit einer sehr guten Verkehrsanbindung. Der ICE-Bahnhof, die Autobahnknotenpunkte, ÖPNV-Anbindungen, ein wachsendes Fuß- und Radwegenetz sowie die modernen und vielfältigen Mobilitätsstrukturen verbinden täglich tausende Menschen regional und überregional. Der Erfolg kann sich sehen lassen: Jahr für Jahr verzeichnet Fulda zwischen 650.000 und 750.000 Übernachtungsgäste. Allerhöchste Zeit, dies auch mit einem Prädikat zu schmücken!“, so Weinmeister, der Fulda herzlich zur erstmaligen Anerkennung als Tourismusort gratulierte.
Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld zeigte sich sehr erfreut: „Wir danken dem Land Hessen für diese Auszeichnung, die wir auch als Bestätigung für unsere Arbeit sehen. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir viel getan, um unsere ohnehin wunderschöne Stadt noch attraktiver zu machen. Ob Musicalsommer, Domplatzkonzerte oder kleinere Formate wie Kultur-Findet.Stadt: Fulda zeichnet sich aus durch ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Kulturangebot, das durchaus ungewöhnlich ist für eine Stadt unserer Größe. Unser traditioneller Weihnachtsmarkt zieht in jedem Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher an. Und wir investieren in unsere historische Infrastruktur, zum Beispiel die Rekonstruktion des spätbarocken Schlossgartens, die Sanierung des Schlossturms und die Erschließung des mittelalterlichen Hexenturms. Dies alles kommt natürlich nicht nur unseren Gästen zugute, sondern steigert auch die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger.“
2023 hat Fulda den Antrag auf Anerkennung des Prädikats „Tourismusort“ gestellt. Der beim RP Kassel angesiedelte Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte empfahl in seiner Sitzung am 22.11.2023, das Prädikat „Tourismusort“ erstmalig anzuerkennen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stimmte dieser Empfehlung abschließend zu. Der Bestätigungsbescheid erging am 20.03.2024.
In Hessen gibt es mit Fulda und Hilders nunmehr 26 Tourismusorte. Der Titel berechtigt zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen, dessen Aufkommen in die touristische Infrastruktur und das Touristikmarketing fließen muss. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung festlegen.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024).