Die Regionalversammlungen Südhessen und NordOstHessen hatten zuletzt dem Entwurf der landesplanerischen Beurteilung einstimmig zugestimmt. Das Ergebnis des Verfahrens ist heute im hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht worden (Nr. 33/Seite 1061ff).
Das ROV hat keine raumverträglichere Variante ergeben als die Antragsvariante IV, mit denen das Vorhabenziel zu erreichen wäre. Unter überörtlichen Gesichtspunkten erzeugt die beantragte Variante IV auch geringere raumbedeutsame Auswirkungen als die im Rahmen des Verfahrens von DB Netz vorgelegte Alternative VII. Die Variante IV ist in den Gesamtergebnissen zur Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) als günstiger anzusehen. Unter Berücksichtigung verkehrlicher und volkswirtschaftlicher Kriterien ist sie als die bessere Linienführung einzustufen. Die Variante VII kann im Belang Grundwasser / Trinkwasserversorgung nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden. Sie stellt keine ernsthaft in Betracht kommende Tassenalternative dar. Daneben liegen keine aus den Antragsunterlagen ableitbaren sowie keine von Dritten vorgeschlagenen, raumverträglicheren Trassenalternativen oder Trassenkombinationen vor.
Variante IV verläuft von Gelnhausen aus eher kinzigtalnah und schließt bei Mittelkalbach an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an. Die Alternative VII verläuft von Gelnhausen aus eher am Rande des Vogelsberg und schließt östlich von Neuhof an die Schnellfahrstrecke Fulda/Würzburg an.
Die landesplanerische Beurteilung dokumentiert das Ergebnis des Verfahrens einschließlich der Abwägung zu den geprüften Belangen und den vorgebrachten Stellungnahmen sowie Trassenvorschlägen. Mit der neuen Trasse soll eine Entmischung von Fern-/Nah- und Güterverkehr und damit eine Erhöhung der Kapazitäten sowie eine Beschleunigung im Personenverkehr erreicht werden. Die geplante Neubaustrecke verläuft wegen der bewegten Mittelgebirgslandschaft zum überwiegenden Teil im Tunnel.
Die landesplanerische Beurteilung führt für die raumgeordnete Variante IV Maßgaben auf, die zwingend bei der weiteren Planung beachtet werden müssen, damit die Auswirkungen der Schienenstrecke auf die Landschaft und die sensible Mittelgebirgslandschaft so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu gehören die Optimierung hinsichtlich des Flächenverbrauchs, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung sowie von Trenn- und Störwirkung auf den Biotopverbund. Naturschutzrechtliche Eingriffe, die Beanspruchung von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, gesetzlich geschützten Biotoptypen, Lebensstätten von gesetzlich geschützten Arten sowie von sonstigen schützenswerten Bereichen sollen so weit wie möglich vermieden oder zumindest gemindert werden.
Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens kann die DB Netz AG nun, aufbauend auf den Ergebnissen des ROV, die Planfeststellung für die Variante IV vorantreiben. Die Beurteilung hat den Charakter einer gutachterlichen Stellungnahme und muss im weiteren Plan- und Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Die landesplanerische Beurteilung, eine Karte zum raumgeordneten Trassenkorridor sowie die Bekanntmachung im Staatsanzeiger können auf der Internetseite des RegierungspräsidiumsÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden.