Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von vier Windenergieanlagen bei Volkmarsen-Ehringen

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet KB 88 bei Ehringen (Stadt Volkmarsen, Landkreis Waldeck-Frankenberg) genehmigt. Die neu genehmigten Anlagen sollen im Rahmen eines Repowering-Projekts fünf bestehende WEA ersetzen.

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Die Vorhabenträgerin hatte im Dezember 2021, zuletzt ergänzt im Oktober 2023, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von vier WEA des Typs ENERCON E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einer Gesamthöhe von 246 Metern, 160 Metern Rotordurchmesser und einer Nennleistung von 5,5 Megawatt je Anlage. Die Genehmigungserteilung wurde heute im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel ( https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-04/wpehringen.pdf) öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Es handelt sich um ein Repowering-Projekt, bei dem fünf bestehende WEA im Vorranggebiet KB 88 mit insgesamt 3,3 MW Nennleistung durch vier neue WEA mit zusammen 22 MW Nennleistung ersetzt werden.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windenergieprojekte zu nutzen.

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