Die Vorhabenträgerin hatte im März 2019 (betreffend eine WKA) sowie im Oktober 2021 (betreffend 3 WKA) jeweils einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt vier WKA des Typs Siemens SG 6.0 - 155 mit einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 155 m, einer Gesamthöhe von 242,5 m und einer Nennleistung von 6,6 MW.
Im Vorranggebiet HEF 51 gibt es bereits 7 Bestandsanlagen. Bei den Bestandsanlagen handelt es sich um vier Windkraftanlagen des Typs Nordex N 43 und drei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-70, wovon die vier Nordex Anlagen zurückgebaut werden.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Hierbei wurden neben immissionsschutzrechtlichen Fragen insbesondere auch Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Regionalplanung einbezogen.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.