Nachdem im Jahr 2018 bereits die Phase 1 der Haldenerweiterung Hattorf behördlicherseits zugelassen worden ist, hatte die Antragstellerin zwischenzeitlich die Zulassung der Phase 2 und Phase 3 beantragt. Über die Phase 2 wurde mit dem jetzt ergangenen Planfeststellungsbeschluss entschieden.
Die Haldenerweiterung der Phase 2 umfasst eine mit einer Basisabdichtung versehene Aufstandsfläche von rund 10,8 Hektar sowie eine Zwischenabdichtung hin zur Bestandshalde. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt K+S zur Durchführung vorbereitender Maßnahmen innerhalb der Vorhabengrenze, zur Errichtung von dauerhaften und temporären Infrastruktureinrichtungen (Zuwegungen, Randstreifen etc.), zur Umsetzung eines Überwachungs- und Maßnahmenkonzeptes zur Überwachung der Grundwasserabströme und er genehmigt naturschutzfachliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die Anerkennung vorlaufender Ersatzaufforstungen.
Bei voller Produktion ermöglicht die Erweiterung die Aufhaldung der anfallenden Rückstände bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2025. Das Genehmigungsverfahren zur noch ausstehenden Phase 3 dauert an.