Regierungspräsidium Kassel

RP Mark Weinmeister übergibt Förderbescheid über 2.400 Euro an den TuSpo Röllshausen

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Donnerstag (9.11.) auf dem Sportplatz Neukirchen (Schwalm-Eder-Kreis) einen Förderbescheid in Höhe von 2.400 Euro an den TuSpo Röllshausen. Damit fördert das Land Hessen ein Helferfest für die D-Junioren, JSG Schrecksbach/Neukirchen.

Hessen ist ein Land, in dem Ehrenamt großgeschrieben wird. Fast zweieinhalb Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und tragen dazu bei, die Gesellschaft zusammenzuhalten – zum Beispiel im Rettungsdienst, in der Kirche oder im Sportverein. Zu den Aktiven gehört auch der TuSpo Röllshausen.

„Die ehrenamtliche Arbeit im Kontext des Breitensports ist unschätzbar wichtig“, erklärte Regierungspräsident Mark Weinmeister anlässlich einer Landesförderung in Höhe von 2.400 Euro. Der 1919 gegründete Fußballverein TuSpo Röllshausen mit rund 320 Mitgliedern ist in der Nachwuchsarbeit sehr aktiv.

Mit der Landesförderung soll ein Helferfest für die Eltern, Betreuerinnen und Betreuer sowie die Trainerinnen und Trainer der D-Junioren (JSG Schrecksbach/Neukirchen) ausgerichtet werden. Bei dieser Veranstaltung sollen Kontakte gepflegt, vergangene Aktivitäten reflektiert und neue Ideen für die Zukunft gesammelt werden. In der Spielgemeinschaft spielen Kinder aus den Ortschaften Immichenhain, Ottrau, Neukirchen, Riebelsdorf, Schrecksbach, Röllshausen und Holzburg mit.

Das Ehrenamt ist für die Hessische Landesregierung von zentraler Bedeutung und seit vielen Jahren im Fokus. „Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal verdeutlicht, dass das Ehrenamt gerade in außergewöhnlich schwierigen Zeiten ein tragendes Fundamt ist, auf dem unsere Gesellschaft ruht. Wir würdigen diesen Einsatz mit Dank und Anerkennung, aber auch in hohem Maße finanziell. Jeder Euro ist gut investiert“, betonte der Regierungspräsident abschließend.

 

Hintergrund:

Anträge auf Unterstützung durch das 500.000 Euro umfassende Förderprogramm Ehrenamt können Initiativen, Feuerwehren, Freiwilligenagenturen, gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände und kommunale Gebietskörperschaften stellen. Hier können unter anderem Freiwilligentage, Schulungen und Veranstaltungen gefördert werden, die dazu dienen, den Aktiven zu danken. Über die Richtlinie können auch Digitalisierungsmaßnahmen für die Ehrenamtlichen finanziell unterstützt werden.

Die Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung ist vielfältig und umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche. Eine Bestandsaufnahme der Förderprogramme und Anerkennungsmaßnahmen enthält der „Bericht zur Förderung des Ehrenamtes durch die Hessische Landesregierung“, der – wie auch Informationen zu allen anderen Aktivitäten der Ehrenamtsförderung – online auf der Seite https://www.deinehrenamt.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden ist.

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