Die Verfahrensführung geht im Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau einer Güterverkehrsspange auf das Eisenbahnbundesamt über. Die landesplanerische Beurteilung hat dabei den Charakter einer gutachterlichen Stellungnahme und muss im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die landesplanerische Beurteilung und eine Karte zum raumgeordneten Trassenkorridor können auf der Internetseite des RP Kassel eingesehen werden.
Die Regionalversammlung NordOstHessen hatte in ihrer Sitzung am 18. Dezember 2023 einstimmig dem Entwurf der Oberen Landesplanungsbehörde des RP Kassel zugestimmt ( zur Pressemitteilung). Bei Einhaltung der wasserrechtlichen Maßgabe (s.u.) entspricht die von der DB Netz AG beantrage Vorzugsvariante 4B den Erfordernissen der Raumordnung. Variante 4B führt östlich und nördlich an der Stadt Vellmar vorbei. Die Länge der Neubaustrecke zwischen der Ausfädelung bei Espenau-Mönchehof und der Einfädelung westlich von Fuldatal-Ihringshausen beträgt 6,5 Kilometer. 2,4 Kilometer davon verlaufen im Tunnel, 0,3 Kilometer sind Brücke und 3,8 Kilometer sind als oberirdische Strecke geplant.
Die Raumverträglichkeit der Variante 4B steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung ihrer wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit im weiteren Verfahren. Die landesplanerische Beurteilung beinhaltet deshalb die Maßgabe, dass es bei einer Realisierung der Variante 4B unabdingbar ist, die durchgängige und dauerhafte Sicherstellung der Wasserversorgung im bestehendem Umfang durch die Vermeidung von Beeinträchtigen des Grundwassers, insbesondere des genutzten Grundwasserstockwerks zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine Strategie zur Ersatzwasserbeschaffung für den Fall eines Ausfalls oder des Abschaltens von Brunnen während der Bauphase oder nach Inbetriebnahme zu entwickeln.