Regierungspräsidium Kassel

Umgang mit Hanf, Cannabis, CBD & Co.: Fortbildung für Lebensmittel-Kontrollpersonal im RP Kassel

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 25.06.2024 wurde unter bestimmten Bedingungen der private Eigenanbau von Cannabis durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Hierzu fand nun im Regierungspräsidium (RP) Kassel eine Schulungsveranstaltung für das Lebensmittelkontrollpersonal im RP-Bezirk statt.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren und Täuschung zu schützen. Die Bandbreite erstreckt sich hierbei über jegliche Arten von Lebensmitteln bis hin zu Bedarfsgegenständen wie z.B. Küchenzubehör und Spielwaren. Die Cannabislegalisierung stellt auch das amtliche Lebensmittelkontrollpersonal bei den Landkreisen sowie kreisfreien Städten vor Herausforderungen, denn auch Cannabisprodukte im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und Kosmetik unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Um bei Betriebskontrollen aufgefundene Cannabisprodukte korrekt einordnen zu können, muss das Lebensmittelkontrollpersonal diesbezüglich genauestens geschult sein. Daher fand, um mehr Klarheit in das Themenfeld um „Hanf, Cannabis, CBD & Co“ zu bringen, Anfang April 2025 im Walter-Lübcke-Saal des RP Kassel eine Schulungsveranstaltung für das Lebensmittelkontrollpersonal der Landkreise des Regierungsbezirks Kassel und der Stadt Kassel zu diesem Thema statt.

Im Rahmen der gut besuchten Veranstaltung wurden die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure durch Dr. Johannes Kemme vom Landesbetrieb Hessisches Landeslabor zu den mittlerweile mannigfaltigen auf dem Markt verfügbaren Cannabisprodukten, wie Hanfblüten-Kekse, Schokolade oder Kaffee mit Cannabis, sowie zur chemischen Einstufung der verschiedenen Produkte und deren aktueller lebensmittelrechtlicher Beurteilung geschult.

Wenn im Rahmen von Kontrollen bei CBD-Produkten Verstöße z.B. zu nicht zulässigen Inhaltsstoffen oder nicht korrekten Deklarierungen festgestellt werden, sind die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure ggf. verpflichtet, Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und eventuell sogar strafrechtliche Schritte gegen die Inverkehrbringer einzuleiten. Hierfür ist es wiederum wichtig zu wissen, welche Informationen die weiteren staatlichen Stellen für eine erfolgreiche Ahndung des Vergehens benötigen. Für diesen Part der Fortbildung konnte Staatsanwältin Annette Boeckl gewonnen werden, die als Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz u.a. für die Ahndung von Straftaten nach dem Weingesetz und dem Lebensmittelrecht zuständig ist.

Kurzweilig und anhand eindrücklicher Beispiele wurden die Teilnehmenden der Veranstaltung sachkundig geschult, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig noch besser vor gesundheitlichen Gefahren und Täuschung zu schützen.

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