Die Raumverträglichkeit der Variante 4B steht dabei unter dem Vorbehalt der Bestätigung ihrer wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit im weiteren Verfahren. Die landesplanerische Beurteilung beinhaltet daher die Maßgabe, dass es bei einer Realisierung der Variante 4B unabdingbar ist, die durchgängige und dauerhafte Sicherstellung der Wasserversorgung im bestehendem Umfang durch die Vermeidung von Beeinträchtigen des Grundwassers, insbesondere des genutzten Grundwasserstockwerks zu gewährleisten. Zusätzlich ist eine Strategie zur Ersatzwasserbeschaffung für den Fall eines Ausfalls oder des Abschaltens von Brunnen während der Bauphase oder nach Inbetriebnahme zu entwickeln.
Durch die Zustimmung der Regionalversammlung kann die Obere Landesplanungsbehörde das von der DB Netz AG beantragte Raumordnungsverfahren (ROV) für den im Bereich von Espenau, Vellmar und Fuldatal geplanten Neubau einer Güterverkehrsspange abschließen. Der nächste Schritt nach Veröffentlichung des Ergebnisses des ROV im Staatsanzeiger ist die Erarbeitung eines Antrags für ein Planfeststellungsverfahren durch die DB Netz AG. Für diesen Antrag ist das Eisenbahnbundesamt die verfahrensführende Behörde.
Während es im ROV um die Findung der in der Gesamtschau aller Aspekte positivsten Variante und um die Optimierung der Raumverträglichkeit geht, ist das Ziel von Planfeststellungsverfahren eine Baugenehmigung.
Neben der Zustimmung zur landesplanerischen Beurteilung nahm die Regionalversammlung ein Schreiben mehrerer Bürgerinitiativen zur Kurve Kassel vom 13. Dezember zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, dieses zusammen mit der landesplanerischen Beurteilung an den Bund zu schicken.
Verfahrenshistorie
Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin hatte im Dezember 2021 beim RP Kassel als Oberer Landesplanungsbehörde die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. Dem vorgeschaltet war eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit; ein das Projekt begleitender „Runder Tisch“ hatte sich von 2019 bis zur Beantragung des Raumordnungsverfahrenes zu insgesamt elf Sitzungen getroffen und setzt seine Arbeit an dem Projekt weiterhin fort.
Im Verfahren hat die DB Netz AG sieben verschiedene Streckenvarianten im Vorhabengebiet bezüglich ihrer Raumverträglichkeit untersucht. Nach Abwägung aller einbezogenen Untersuchungskriterien legte die Antragstellerin die Streckenvariante 4B als ihre Antragsvariante fest. Diese liegt im Gebiet der Kommunen Espenau, Vellmar und Fuldatal. Variante 4B führt östlich und nördlich an der Stadt Vellmar vorbei. Die Länge der Neubaustrecke zwischen der Ausfädelung bei Espenau-Mönchehof und der Einfädelung westlich von Fuldatal-Ihringshausen beträgt 6,5 Kilometer. 2,4 Kilometer davon verlaufen im Tunnel, 0,3 Kilometer sind Brücke und 3,8 Kilometer sind als oberirdische Strecke geplant.
Die Träger Öffentlicher Belange wie auch die Öffentlichkeit konnten sich vom 21. Februar bis zum 4. April 2022 über das Vorhaben und seine Auswirkungen informieren sowie hierzu Stellung nehmen. Die Stellungnahmen wurden bei einem Erörterungstermin am 29. September 2022 in der Mehrzweckhalle Vellmar-Frommershausen mit den Einwenderinnen und Einwendern erörtert.
Die beantragte Variante 4B ist in den Gesamtergebnissen der Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) und Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) als die günstige hervorgegangen. Das Raumordnungsverfahren hat über die von der Antragstellerin untersuchten Varianten hinaus keine Trassenalternative erbracht, mit der die Ziele des Vorhabens mit geringeren Nachteilen zu erreichen sind. Für die für den Bundesverkehrswegplan (BVWP) nicht untersuchte Alternative Solling-Bahn mit einem Laufweg über Altenbeken – Northeim – Nordhausen ist im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren die Untersuchung in der Untersuchungstiefe des BVWP nachgeholt worden. Im Ergebnis zeigt sich im Vergleich mit der der Variante 4B der Kurve Kassel, dass die Solling-Bahn keine bessere Alternative darstellt.