Der morgendliche Berufsverkehr kann aufgrund der Zeitumstellung in die Dämmerungsphase fallen, wodurch sich Autofahrende und Wildtiere vermehrt in die Quere kommen.
Wildtiere sind nämlich durch den steigenden Energiebedarf im Frühjahr in den frühen Morgenstunden besonders aktiv auf Futter- sowie Reviersuche und scheuen dementsprechend auch vor viel befahrenen Straßen nicht zurück.
Die gefährlichste Zeitspanne ist die zwischen 6 und 8 Uhr am Morgen, sowie in der Abenddämmerung zwischen 21 und 22 Uhr.
In Hessen treten rund 21.000 Wildunfälle jährlich auf. Dabei kommen ein Viertel der gemeldeten, verunfallten Rehe während der Monate April und Mai durch Fahrzeuge ums Leben, meistens auf Bundes- und Landstraßen.
Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde bittet aufgrund dessen um erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Fahrweise. Die Fähigkeit, bei Sichtung eines Tieres am Straßenrand rechtzeitig zu bremsen, hupen und abzublenden, sollte jederzeit gegeben sein. Aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit der Tiere werden diese bei Blendung orientierungslos. Der Hupton dagegen ermöglicht es den Tieren sich zu orientieren und zurückzuziehen.
Sollte eine Kollision dennoch unvermeidbar sein, dann gilt es das Lenkrad festzuhalten und zu bremsen, statt riskant auszuweichen. Anschließend ist die Unfallstelle unverzüglich zu sichern, der Unfall der Polizei zu melden und bei Personenschäden gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten, sowie den Notruf zu tätigen.
Sollte das Tier noch nicht tot sein, so wird die zuständige Jägerin oder der zuständige Jäger kontaktiert, um es von den Qualen zu befreien. Aufgrund der Infektions- und Verletzungsgefahr sollten Unfallverursacher unbedingt davon absehen, das verletzte Tier selbst anzufassen.
Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in Verordnungen über: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.