Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir freute sich, dass sich der Ort im Geo-Naturpark Frau-Holle-Land ab dem heutigen Tag als Erholungsort präsentieren darf. „Die Angebote unserer Erholungsorte sind eine starke Säule des Tourismus in Hessen. Erholungsorte müssen in besonderem Maße den Bedürfnissen Reisender Rechnung tragen. Der Witzenhäuser Stadtteil Ziegenhagen erfüllt diese Anforderungen durch seine bioklimatisch begünstigte Lage, seine Unterhaltungsangebote sowie durch vielfältige touristische Einrichtungen. Dazu zählen unter anderem ein klassifiziertes Wander- und Radwegenetz, eine Wassertretanlage sowie ein Kurpark“, sagte der Minister anlässlich der Unterzeichnung der Urkunde.
Der Kasseler Regierungspräsident Mark Weinmeister hat die Aushändigung des Anerkennungsbescheides sowie der Urkunde persönlich vorgenommen. „Ziegenhagen ist ein idyllisch im Naturpark Meißner-Kaufunger Wald gelegener, familienfreundlicher Ort, der vielfältige Möglichkeiten zum Wandern und anderen sportlichen Möglichkeiten bietet. Tourismus und Erholung sind ein Pfund, mit dem NordOstHessen wirklich wuchern kann. Wir sind Grimmheimat, grüne Mitte Deutschlands, Burgen- und Fachwerkregion – und insbesondere in Sachen Erholung eine gefragte Adresse“, so der Regierungspräsident bei der Übergabe.
Der Witzenhäuser Stadtteil hat bereits Erfahrung mit Prädikaten. Vom 17.05.1967 bis 30.01.2015 war Ziegenhagen staatlich anerkannter „Luftkurort“ und vom 21.10.1969 bis 10.02.2003 zusätzlich staatlich anerkannter „Kneippkurort“.
Erst in den letzten Jahren wurden, vor allem auf Initiative des Ortsvorstehers und der Mitglieder des Fremdenverkehrs- und Heimatvereins Ziegenhagen, Anstrengungen unternommen, wieder ein Prädikat zu erlangen, die mit der erstmaligen Anerkennung als „Erholungsort“ belohnt werden.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 10.03.2022), davon 60 Erholungsorte.