Gefördert werden die Personal- und Sachkosten für die Sicherstellung und den Ausbau von Netzwerken Frühe Hilfen, sowie Angebote der aufsuchenden Begleitung und Unterstützung von Familien. Hierzu gehört der Einsatz von Gesundheitsfachkräften in den Frühen Hilfen, sowie Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche.
Weiterhin können Angebote an Schnittstellen und zur Gestaltung von Übergängen in den Frühen Hilfen gefördert werden.
Anträge sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.
Weitere Informationen, u. a. das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), sowie das Kompetenzprofil für Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen, finden Sie beim
Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Bundestiftung
Frühe Hilfen
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